Bestand
Kirchenbuchduplikate Amtsgericht Bottrop (Bestand)
Provenienzen (Pfarrgemeinden): Katholische Pfarrei St. Agatha Dorsten - Kirchhellen.-Katholische Pfarrei Osterfeld
Bestandsgeschichte: Kirchenbuchduplikate, die nach dem Preußischen Allgemeinen Landrecht an die Amtsgerichte abgegeben worden sind.
Kleine geschichtliche und behördenkundliche Einleitung
Die Gerichtsorganisation und Rectssituation im rechtsrheinischen Kleve während der Zeit der französischen Fremdherrschaft, sowie zur Zeit als preußische Provinz
Die Besetzung der Rheinlande durch die Franzosen im Jahr 1794 brachte den rheinischen Territorien ein neues Recht, die alte Rechtsordnung dieser Gebiete wurde durch das revolutionäre Rechtssystem Frankreichs abgelöst.
Durch die Verordnung vom 12 floreal VI (= 01.Mai 1789) wurde das französische Personenstandsregisterwesen auf die linksrheinischen Teile des von den Franzosen besetzten Rheinlandes übertragen und durch das Dekret vom 12. November 1809 auch auf das rechtsrheinisch gelegene ehemalige Großherzogtum Berg ausgedehnt.
Nach dem Zusammenbruch der napoleonischen Herrschaft und der Eingliederung der Rheinlande in den preußischen Staat im Jahr 1815 erwog die preußische Regierung das französische Recht (und damit auch die standesamtliche Registerführung) abzuschaffen und durch das preußische Recht zu ersetzen, dies scheiterte jedoch am Widerstand der Rheinländer, sodass das französische Personenstandswesen erst am 09. März 1874 vom preußischem Personenstandsrecht abgelöst wurde. Am 06. Februar 1875 wurde dann ein entsprechendes Reichsgesetz verabschiedet, welches am 01. Januar 1876 in Kraft getreten ist, sodass im gesamten Reichsgebiet ein einheitliches Personenstandsrecht galt.
Eine Ausnahme bildeten jedoch das rechtsrheinische Kleve und die Abteien Essern, Elten und Werden: Diese Gebiete waren bereits vor 1806 preußisch gewesen, wurden 1813 erneut von preußischen Truppen besetzt, der Kanton Wesel mit ihnen vereinigt und schließlich das "Generaldepartement der Provinzen zwischen Weser und Rhein", dem auch das Lippedepartement mit den Kantonen Emmerich, Rees und Ringenberg untergeben war, errichtet.
Hier wurde durch das Patent vom 09. September 1814 die französische Zivilstandsgesetzgebung aufgehoben und mit Wirkung vom 01. Januar 1815 das Allgemeine Preußische Landrecht und die preußische Gerichtsverfassung wiedereingeführt, sodass diese Gebiete aus der rechtsrheinischen Entwicklung der Rheinlande ausschieden. Nach Einführung des Allgemeinen Preußischen Landrechts wurde wieder die alte Form der kirchlichen Beurkundung eingeführt, welche nur einen geringen Teil staatlicher Beteiligung vorsah: Die Führung der Kirchenbücher oblag den Pfarrämtern, sie hatten jedoch Duplikate der jeweiligen Kirchenbücher anzufertigen und diese an die zuständigen Gerichtsbehörden abzuliefern.
Am 09. September 1814 wurde die Errichtung eines Oberlandesgericht in Emmerich angeordnet mit den Untergerichten Essen, Werden, Mülheim an der Ruhr, Duisburg, Dinslaken, Wesel, Rees, Emmerich, Zevenaar, Dorsten und Recklinghausen.
Durch Bekanntmachung der Oberlandgerichtskommission wurde das Oberlandesgericht Ende November 1815 nach Kleve verlegt. Dies bedeutete, dasss das Gericht nun seinen Sitz praktisch außerhalb seines Bezirkes hatte, da ja auf der linken Rheinseite die Verkündigung der preußischen Gesetze nicht stattgefunden hatte, somit blieb der Bezirk des Oberlandesgerichts Kleve auf die rechte Rheinseite beschränkt. Zum Oberlandesgericht Kleve gehörten die königlichen Stadt- und Landgerichte Emmerich, Rees, Wesel, Dinslaken, Duisburg, Essen, Werden und 14 weitere Gerichte in der Provinz Westfalen, sowie das fürstlich hesssiche Patrimonialgericht der Herrschaft Broich.
Am 01.Juni 1820 wurde der Sitz des Oberlandesgerichts abermals verlegt, diesmal nach Hamm. Die Land- und Stadtgerichte Rees, Werden und Dinslaken wurden aufgehoben und statt dessen die neuen Kreisgerichte Duisburg, Essen und Wesel eingerichtet. Mit dem Kreisgericht in Duisburg wurden Gerichtskommissionen in Mülheim an der Ruhr verbunden, mit dem in Essen eine solche in Werden und mit dem Weseler Gericht Gerichtskommissionen in Dinslaken, Emmerich und Rees.
Nachdem die gemeinschaftliche Gesetzgebung durch die deutsche Reichsregierung auch auf das Recht und das gerichtliche Verfahren ausgedehnt worden war, wurde nun auch die Verfassung der Gerichtsbehörden neu und einheitlich geregelt. So erging am 27. Januar 1877 das Gerichtsverfassungsgesetz, welches vorschrieb, dass die Gerichtsbarkeit durch Amts, Land- und Oberlandesgerichte innerhalb der diesen Gerichten vorgeschriebenen Zuständigkeiten ausgeübt werden sollte. So wurden im Oberlandesgerichtsbezirk Hamm die Landgerichte Duisburg (zuständig für die Kreise Duisburg, Mülheim an der Ruhr und Rees) und Essen (zuständig für den Land- und Stadtkreis Essen, sowie Teile von Westfalen) errichtet. Schließlich wurden im Bezirk des Landgerichts Duisburg die Amtsgerichte Dinslaken, Duisburg, Emmerich, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen, Rees, Ruhrort und Wesel eingerichtet, dem Landgericht Essen unterstanden die matsgerichte Borbeck, essen, Steele und Werden.
Literatur:
Die Behördenverfassung der Rheinprovinz seit 1815, von Max Bär, Publikation der Gesellschaft für rheinische Geschichte, Bonn 1919
Recht und Rechtspflege in den Rheinlanden, hrsg. u. bearb. von Josef Wolffram und Adolf Klein, Köln 1969
zur wissenschaftlichen Auswertung der bestände des Personenstandsarchivs Brühl (heute LAV NRW Abt. R, Dez. 4), Aufsatz von Wolfgang Huschke in: Der Archivar, Jg. 26, 1973
- Reference number of holding
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PA 1202
- Context
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Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik) >> 6. Personenstandsarchiv Rheinland >> 6.1. Kirchenbücher (1571-1874) >> 6.1.2. Duplikate
- Related materials
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Die Zivilstandsregister und die Kirchenbuchduplikate im Nordrhein-Westfälischen Personenstandsarchiv Rheinland. Eine Übersicht, 2. erweiterte Aufl. bearb. von Jörg Füchtner und Andrea Lauermann, Siegburg 1997 (Veröffentlichungen der staatlichen Archive des Landes Nordrhein-Westfalen B 8).
Füchtner, Jörg: Quellen rheinischer Archive zur neuzeitlichen Personen- und Familiengeschichte. Eine Einführung in fünf Kapitel Kunde der Quellen und ihrer Gründe, Siegburg 1995 (Veröffentlichungen der staatlichen Archive des Landes Nordrhein-Westfalen C 35).
Huschke, Wolfgang: Zur wissenschaftlichen Auswertung der Bestände des Personenstandsarchivs Brühl, in: Der Archivar 26 (1973) 3, Sp. 415-424.
- Date of creation of holding
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1817-1873
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- Last update
-
23.06.2025, 8:11 AM CEST
Data provider
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Bestand
Time of origin
- 1817-1873