Bestand
Senator für Inneres, Einzelfallserien aus der Einbürgerung und dem Erwerb des deutschen Staatsbürgerrechts (Bestand)
Geschichte des Bestandsbildners: Vorwort
Seit dem Erlass des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes im Jahr 1913 (RGBl. 1913, S. 583 ff.) wurde die Reichsangehörigkeit von der Staatsangehörigkeit der einzelnen Bundesstaaten unterschieden. Das Gesetz regelte sowohl die Aufnahme in die Staatsangehörigkeit der Bundesstaaten für die Angehörigen anderer Bundesstaaten als auch die Einbürgerung von Ausländern in einen Bundesstaat einheitlich für alle Staaten des Deutschen Reiche. Das Verfahren für die Aufnahme eines Antragstellers, der bereits in einem Bundesstaat des Deutschen Reiches die Staatsangehörigkeit besaß, war wesentlich einfacher als die Einbürgerung eines Ausländers.
Durchgeführt wurde die Aufnahme in das Staatsbürgerrecht des Bundesstaates Bremen durch die Polizeidirektion. Für die einzelnen Anträge wurde dort Vorgänge gebildet und Namensregister geführt. Seit 1922 wurden die Antragsteller aus einem der Bundesstaaten des Deutschen Reiches ebenso wie die Antragsteller aus dem Ausland gemeinsam in einem alphabetisch-chronologisch angelegten Register nachgewiesen, dessen erster Band bis 1940 in Gebrauch war, während für die Zeit bis 1921 Register nur für die Antragsteller aus dem Deutschen Reich jeweils als Hefte für einige Kalenderjahre vorhanden sind.
Die eingehenden Anträge wurden für die Ausländer und die Bürger eines deutschen Bundeslandes in getrennten Serien angelegt und nummeriert, zu Ende des Kalenderjahres wurden die durch Aushändigung der Bürgerrechtsurkunden erledigten Vorgänge mit einer "weggelegt unter..."-Nummer versehen, die jeweils rechts oben auf dem Umschlag oder Deckel der Akte notiert wurde. Unter dieser Nummer wurden die Vorgänge nachgewiesen und verwaltet.
Geschichte des Bestandsbildners: Die Verfahren der Antragsteller aus anderen deutschen Ländern wurden in allen Jahrgängen bis 1933 zuerst abgelegt, die Anträge von Ausländern folgen danach. Ab 1934 gab es mit Auflösung der Länder-Ebene keine Aufnahme in den bremischen Staatsverband mehr. Seitdem wurde nur noch von Ausländern ihre Einbürgerung in das Deutsche Reich beantragt, wobei die Bearbeitung bei den örtlich zuständigen Behörden erfolgte - dies war in Bremen weiterhin die Polizeidirektion.
Die Fallakten für Antragsteller aus einem deutschen Bundesland enthalten neben den Antragsformularen und der Abschrift der Bürgerrechtsurkunde ggf. einige Anschreiben der Antragsteller sowie wenige, meist im Umlaufverfahren erstellte Vermerke, die Ergebnisse von Erkundigungen bei der lokalen Polizeidienststelle und dem Armenamt nachweisen. Im Falle von Antragstellern aus dem Ausland finden die Erkundigungen in der Heimat der Antragsteller und bei weiteren früheren Wohnorten statt, außerdem ist eine Zustimmung der Reichsebene erforderlich, die ebenfalls schriftlichen Niederschlag in der Akte findet. Die ausländischen Pässe der neu aufgenommen Staatsbürger wurden ebenfalls zur Akte genommen. Auch nach Abschluss der Einbürgerungsverfahren wurden die Akten gelegentlich weiter geführt. Bei allen älteren Einbürgerungsakten sind Vermerke über die Nachprüfung der Einbürgerung aus dem Jahr 1933 vorhanden, manche Akten sind bis in die 1970er Jahre weiter benutzt und angereichert worden.
Nur bei genehmigten Anträgen auf Einbürgerung wurde eine Fallakte angelegt, Antragsverfahren, die ohne Einbürgerung endeten, sind in der Regel nicht mit einer Fallakte belegt - zu solchen Vorgängen sind nur einige wenige Akten vorhanden.
Bestandsgeschichte: Die Akten wurden 2007 vom Stadtamt an das Staatsarchiv abgeliefert, nachdem dieses im Jahr 2000 die Zuständigkeit für Angelegenheiten der Staatsangehörigkeit vom Senator für Inneres übernommen hatte. Die ältere Aktenserie für die Jahre 1922 bis 1945 war bei der Übergabe an das Stadtamt für die tägliche Arbeit nicht mehr relevant und war deshalb unbearbeitet im Aktenkeller abgestellt. Die Vorgänge für die Jahre bis 1920 sind im Ratsarchiv, Bestand 2-P.8., vorhanden, die Einbürgerungsakten aus der Zeit nach 1945 wurden bereits 2000 vom Senator für Inneres teilweise an das Staatsarchiv übergeben. Die ab 1945 entstandenen Fallakten sind lediglich zu Sicherungszwecken dem Staatsarchiv übergeben, eine öffentliche Benutzung ist nicht zulässig.
Die 2000 vom Senator für Inneres an das Staatsarchiv abgegebenen Sachakten über die Staatsangehörigkeit wurden dem Bestand 4,13/5 zugeordnet. Darunter fanden sich auch einige Register zu den Einzelfallserien, sie tragen die Signaturen 4,13/5 -2 zum Jahrgang 1921, 4,13/5-3 zu den Jahrgängen 1922-1939, 4,13/5-4 zu den Jahrgängen 1940-1942. Die meist aus wenigen Blättern bestehenden Fallakten wurden zu Verzeichnungseinheiten zusammengefasst, die Nummern in den einzelnen Einheiten sind im vorliegenden Verzeichnis nachgewiesen. Auf Einzelnachweise der Antragsteller wurde verzichtet, die Nummern der Akten können den Registern entnommen werden.
Die meisten Vorgänge haben eine sehr kurze Laufzeit, lediglich wenige Fallakten wurden länger geführt, auf eine Angabe der einzelnen Laufzeiten wurde verzichtet. Die personenbezogenen Schutzfristen sind auf 60 Jahre nach Ende der Aktenlaufzeit festgesetzt worden.
Bettina Schleier
13.2.2007/Okt.2019
- Bestandssignatur
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4.13/6
- Umfang
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15
- Kontext
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Staatsarchiv Bremen (Archivtektonik) >> Gliederung >> 4. Staatliche Stellen und Eigenbetriebe des Landes und der Stadtgemeinde Bremen >> 4.1. Zentrale Angelegenheiten und Inneres >> 4.1.2. Inneres
- Bestandslaufzeit
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1921 - 1985
- Weitere Objektseiten
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- Letzte Aktualisierung
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30.06.2025, 11:55 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1921 - 1985