Urkunde

Henderich Tollings und Wullemken Winckels, Schöffe

Regest: Henderich Tollings und Wullemken Winckels, Schöffen des Gerichts der Herrlichkeit Leuth, bekunden, auf Ersuchen der Regierer der Herrlichkeit Hinsbeck sich durch eine Inaugenscheinnahme davon vergewissert zu haben, daß die am 23. März 1684 durch eine Zwangsmaßnahme französischen Militärs abgebrannten Häuser, Scheunen und anderen Gebäude wieder aufgebaut wurden. Drei der Abgebrannten aber hätten ihr Haus nicht innerhalb der Gemeinde Hinsbeck, sondern in der Lobbericher Gemarkung wieder errichtet, während einer, dessen Haus abseits lag, einen Neubau im Dorfe Hinsbeck aufgeführt habe. Entwurf.

Archivaliensignatur
K/15
Alt-/Vorsignatur
15
format: K

Kontext
Hinsbeck >> Urkunden
Bestand
D 2 Hinsbeck Hinsbeck

Laufzeit
1691 Januar 19

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Letzte Aktualisierung
2025-11-05T16:22:41+0100

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Objekttyp

  • Urkunden

Entstanden

  • 1691 Januar 19

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