Bestand

Staatliches Schulamt Calw (Bestand)

Überlieferungsgeschichte
Behördengeschichte
Die Aufsicht über die Volksschulen hatten seit der Reformation bis 1909 die kirchlichen Behörden. Die Aufsicht im Bezirk führte der Dekan.König Friedrich trennte nach der Eingliederung katholischer Landesteile die Volksschule nach Bekenntnissen. Er regelte das evangelische Volksschulwesen durch die "Generalverordnung das deutsche Elementarschulwesen in den ev. Orten des Königreichesbetr." vom 26./ 31.12.1810 (Rbl. f.d. Kgr. W. 1811 S. 1). Darin wurden die Schulen der Schulinspektion des Ortsgeistlichen unterstellt, der wiederum dem geistlichen Bezirksschulaufseher unterstand. Dieser hatte das gesamte Volksschulwesen zu leiten und zu beaufsichtigen, v.a. den Zustand der Schulen, die Schulvorstände und Lehrer zu überprüfen und für die not- wendige Beratung und Befolgung von Gesetzen und Verordnungen zu sorgen.
Mit den Oberämtern Calw bzw. Neuenbürg bildeten die Bezirksschulaufseher das gemeinschaftliche Oberamt in Schul- und Stiftungssachen zur Wahrung der äußeren Ordnung des Schulwesens im Bezirk v.a. für wirtschaftliche Angelegenheiten und Dienststrafsachen.Die Oberaufsicht über das evangelische Schulwesen führte das Oberkonsistorium, seit 1817 in Ev. Konsistorium umbenannt.
Das erste Staatsschulgesetz, das "Königliche Gesetz betr. die Volksschule" vom 29.9.1836 (Rbl. f.d. Kgr. W. S. 491) bestimmte wie bisher Geistliche widerruflich und nebenamtlich zu Bezirksschulaufsehern. Für die evangelischen Schulen des Bezirks waren das Dekanant Wildbad, später die Dekanatämter Calw und Neuenbürg zuständig.
Das "Gesetz betr. die Abänderung einiger Bestimmungen über das Volksschulwesen" vom 17.8.1909 (Rbl. f.d. Kgr. W. S. 176) ge- staltete die Verwaltung der Volksschule völlig um, hielt an der Bekenntnisschule fest, beseitigte aber die kirchliche Schulaufsicht. In der Bezirks- und Oberbehörde wurde die Schulaufsicht zu einem staatlichen Amt gemacht, im Bezirk z.B. zum Bezirksschulamt. Es wurden bekenntnismäßig bestimmte Fachleute mit der Amtsbezeichnung Bezirksschulinspektor, später Schulrat hauptamtlich und auf Lebenszeit angestellt.
Auch die Oberbehörde blieb nach Bekenntnissen getrennt. Vom Ev. Konsistorium wurde der Ev. Oberschulrat als reine Oberschulbehörde abgezweigt. Durch die Bekanntmachung des Ministeriums des Kirchen- und Schulwesens betr. die Abgrenzung der Bezirksschulämter vom 18.12.1914 (Amtsbl. d. Württ. Min. d. Kirchen- und Schulwesens S. 15) wurde am 1.4.1914 das Ev. Bezirks- schulamt Neuenbürg für die evangelischen Volksschulen des Oberamts Neuenbürg und vom Oberamt Calw für die evangelischen Volksschulen in Aichelberg, Altburg, Althengstett, Alzenberg, Hirsau, Liebenzell, Meistern mit Hünerberg, Monakam, Möttlingen, Neuhengstett, Oberkollbach, Oberreichenbach, Ostelsheim, Ottenbronn, Simmozheim, Unterhaugstett, Unterreichenbach mit Dennjächt und Würzbach errichtet
Erst das "Gesetz des Staatsministeriums betr. die Aufsicht über die Volksschule" vom 21.11.1933 (Rbl.f. W. S. 416) beseitigte die Schulaufsicht nach Bekenntnissen. Einheitliche Bezirksschulämter wurden errichtet, die beiden Oberbehörden wurden durch die Ministerialabteilung für Volksschulen ersetzt.Durch die Verordnung des Kultministers über die Neueinteilung der Bezirksschulämter vom 16.3.1934 (Amtsbl. d. KM S. 33) wurden mit Wirkung vom 1.4.1934 an das Bezirksschulamt Neuenbürg für die Kreise Neuenbürg und Calw gebildet.Infolge der neuen Landeseinteilung von 1938 wurde durch "Bekanntmachung des Kultministeriums" vom 3.9.1938 (Amtsbl. d. KM S. 295) für den neugebildeten Kreis Calw ein Bezirksschulamt in Calw gebildet, das Bezirksschulamt Neuenbürg also nach Calw verlegt.Nach dem Zusammenbruch 1946 übernahm das Kultusministerium die Aufgabe der Ministerialabteilung. Durch das Landesverwaltungsgesetz vom 7.11.1955 (GBl.f. B.- W. S. 225) wurde das Bezirksschulamt als untere Sonderbehörde dem Oberschulamt Tübingen als höhere Sonderbehörde unmittelbar unterstellt.
Laut dem "Gesetz zur Vereinheitlichung und Ordnung des Schulwesens" vom 5.5.1964 (GBl.f. B.-W. S. 235) sind die Staatlichen Schulämter (so der Name ab 1.4.1965) als untere Schulaufsichtsbehörde für alle im Schulaufsichtsbezirk liegenden Grund-, Haupt- und Mittelschulen sowie die entsprechenden Sonderschulen (ausgenommen Heimschulen) zuständig. Sie haben die Fach- und Dienstaufsicht über die Schulleiter und Lehrer sowie die Aufsicht über die Erfüllung der den Schulträgern obliegenden Angelegenheiten (soweit nicht eine andere Schulaufsichtsbehörde zuständig ist) inne. Eine enge Zusammenarbeit besteht mit den Gesundheitsämtern in Fragen der Schulgesundheitspflege und zu den Arbeitsämtern in Fragen der Berufsberatung. Mit Stadt- und Landkreisen sowie Großen Kreisstädten als Trägern von Schulen, die fachlich in die Zuständigkeit der Staatlichen Schulämter fallen, ergeben sich ebenfalls Beziehungen. Bei der Schulhausbauförderung sind die unteren Verwaltungsbehörden, die Gesundheitsämter und die Oberfinanzdirektion mit beteiligt. Zu den Landratsämtern entstehen Kontakte bei der Durchführung der Schulentwicklungspläne, bei gesundheitspolizeilichen Fragen und die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten.
Im Zuge der Verwaltungsreform wurden die Staatlichen Schulämter durch die "Verordnung der Landesregierung über Sitze und Bezirke der Oberschulämter und der Staatlichen Schulämter" vom 6.11.1973 (GBl.f.B. W. S. 424) reduziert. Ziel war, daß jedes Schulamt eine Mindestzahl von 5 Schulaufsichtsbeamten erhält. Damit sollte eine Differenzierung nach Fächern, Schularten und pädagogischen Sonderfragen erreicht werden. Für die Landkreise Calw und Freudenstadt wurde daher mit Wirkung vom 1.1.1974 das Staatliche Schulamt Freudenstadt errichtet und das Staatliche Schulamt Calw aufgehoben.
Bestandsgeschichte
Vom Bezirksschulamt Calw wurden in den Jahren 1955 (Acc. 9/1955) und 1959 (Acc. 58/1959) Schriftgut abgeliefert, das nur zu einem kleinen Teil Schriftgut des Bezirksschulamts Calw oder vom Bezirksschulamt Calw weitergeführtes Schriftgut enthielt.Der Großteil der Ablieferungen enthielt die Provenienz Bezirksschulinspektorat und Bezirksschulamt Neuenbürg mit Vorakten und weitergeführten Akten der Dekanatämter Wildbad und Neuenbürg und Gemeinschaftliches Oberamt Neuenbürg sowie die Provenienzen Dekanatamt bzw. Bezirksschulinspektorat Calw und Gemeinschaftliches Oberamt Calw. Den Archivalien der Gemeinschaftlichen Oberämter lag der Vorgänger des Flattichaktenplans des 19. Jh. zugrunde; die Bezirksschulamtsakten waren überhaupt nicht gegliedert und die Archivalien des Dekanatamts waren nach einem "selbstgestrickten" und für archivische Zwecke nicht brauchbaren Aktenplan in der Behörde geordnet werden.
Der Bestand als Gesamtheit war schon bei der Ablieferung völ-lig ungeordnet. Teilweise mußten einzelne Schriftstücke neu zugeordnet werden. Auch eine inhaltliche Abgrenzung der Archivalien untereinander war schon in der Behörde nicht exakt durchgeführt worden.1974 (Acc. 12/1974) gab das Staatl. Schulamt Freudenstadt Archivalien ab, von denen ein Teil fälschlicherweise von Wü 89/3 getrennt wurden. Im Zuge der Durchsicht der Findmittel für die Erstellung der Gesamtübersicht wurde der damals gebildete Bestand aufgelöst und die Archivalien zurückgeordnet.
Die letzten Akten wurden mit Acc 2011/34 vom Generallandesarchiv Karlsruhe abgeliefert (Nr. 853-871).
Inhalt und Bewertung
Bearbeiterbericht
Der Unterzeichnende fertigte die Aktentitelaufnahmen auf Midetit-Erfassungsformulare. Bei der Klassifikation des Bestandes mußten die zusammengehörenden Aktenteile wieder zu einer Akte zusammengefügt werden. Da fast die Hälfte des Bestandes gar nicht nach einem Aktenplan gegliedert war und keiner der benutzten Aktengliederungen für eine Gesamtklassifikation in Frage kam, wurde - soweit es sinnvoll war - der gesamte Bestand nach dem Registraturhandbuch für die Schulen und Schulaufsichtsbehörden gegliedert und die Ortsakten alphabetisch angehängt.Für die nicht weitergeführten Akten der Bezirksschulinspektorate bzw. ihrer Vorgänger wurden keine eigene Bestände gebildet, da beide im Bezirksschulamt Neuenbürg aufgingen und andernfalls zeitlich aufeinanderfolgende Ortsakten auseinandergerissen worden wären. Der Bestand enthält v.a. für das 19. Jahrhundert umfangreiches Schriftgut.Die Reinschrift und den Orts- und Personenindex fertigte Frau Kaufmann.
Die Titelaufnahmen des Zugangs 2011/34 fertigte Frau Klaiber. Herr Füßler kontrollierte sie und integrierte sie in die Klassifikation.
Gebhard Füßler
Enthält:
Organisation des Schulwesens; Statistiken; Schulgesundheitspflege; Fortbildungsschulen; Winterschulen; Schulvisitationen; Schulhausbau; Unterricht; Lehrmittel; Lehrpersonal; Schulkonferenzen; Lesegesellschaften: Lehrergesangvereine; Schüler allgemein; Jugendwehren; Ortsakten.

Bestandssignatur
Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Wü 89/3 T 2
Umfang
448 Akten (6,6 lfd.m)

Kontext
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen (Archivtektonik) >> Südwürttembergische Bestände >> Kultus >> Schulverwaltung und Schulen >> Bezirksschulämter und Staatliche Schulämter >> Staatliches Schulamt Calw

Indexbegriff Ort
Calw CW; Schulamt

Bestandslaufzeit
(1720 - 1914) 1914 - 1975

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
03.04.2025, 08:37 MESZ

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Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • (1720 - 1914) 1914 - 1975

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