Urkunde
Balthasar Horn, B. zu Weinsberg, wegen Beleidigung derjenigen, die den Stadtknecht Endris Lux in Dienst genommen hatten, eine Zeitlang zu Weinsberg gef., jedoch auf Fürbitten seines Bruders, seines Schwagers und seiner Freunde wieder freigel., schwört U. und gelobt eidlich, sich bis auf ferneren obrigkeitlichen Bescheid von der Stadt Weinsberg fernzuhalten, damit er nicht Gefahr laufe, im bezechtem Zustand weitere Beleidigungen auszusprechen. Er stellt zwei Bürgen, die im Falle des Bruchs dieser Verschreibung binnen Monatsfrist auf obrigkeitliche Mahnung 100 fl an den Keller zu Weinsberg zahlen sollen. Bürgen: 1) Peter Horn, sein Bruder 2) Wolf Gientzer, sein Schwager, beide B. zu Weinsberg.
- Archivaliensignatur
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 6796
- Umfang
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1 U
- Sonstige Erschließungsangaben
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Siegler: Bm. und Rat der Stadt Weinsberg mit dem gemeinen Bürgermeisteramtssiegel
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: 1 Pap. S.
- Kontext
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Urfehden >> 13. Band 13: Weinsberg - Winnenden, Stadt/ Amt / Vogtei/ Forst, auch außeramtliche Orte, Zwiefalter Forst, Speth'sche Besitzungen, Grafschaft Mömpelgard, einzelne Personen >> 13.1 Weinsberg >> 13.1.1 Weinsberg, Stadt
- Bestand
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden
- Indexbegriff Sache
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Beleidigungen
- Indexbegriff Person
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Gientzer; Wolf
Horn, Peter; Politiker, Abgeordneter, Kaufmann, 1891-1967
Horn; Balthasar
Lux; Endris
- Indexbegriff Ort
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Weinsberg HN
- Laufzeit
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1539 Juli 28 (Mo n. Jakob Ap.)
- Weitere Objektseiten
- Digitalisat im Angebot des Archivs
- Rechteinformation
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
- 21.11.2025, 15:26 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1539 Juli 28 (Mo n. Jakob Ap.)