Urkunde
Auf Grund der Verhandlungen zwischen dem Bischof Johann von Münster, den Brüdern Grafen Ertzart u. Johann von Ostfriesland, deren Räten, Ritterschaft u. Städten seit dem 3. November wird folgende Abmachung getroffen: 1) Die beiden Verträge von 1497 über die Beifahrt und Zölle werden erneuert. 2) Die Münsterischen Güter sollen in der Regel nur in Emden verzollt werden, nicht in Poppeshausen und Stickeshuißen. 3) Die Zolltarife sollen gegenüber den alten Verträgen verdoppelt werden u. sich den Münzwerten anpaßen. 4) Das Münsterische in Ostfriesland verkaufte Vieh soll nur mit der Hälfte des sonstigen fremden Viehs verzollt werden, das unverkaufte bleibt zollfrei. 5) Die Ostfriesen sollen für ihre Hölzer usw. in Rheine nicht mehr so stark belastet werden, desgl. die Münsterischen mit ihrem Holz in Emden. 6) betr. Verzollung der in Münster künftig neugebauten Schiffe. 7) Die letzte Entscheidung über das "Beifahrtrecht" der Münsterischen bei Emden, wird aufgeschoben. 8) desgl. betr. Wegegeld, Wagegeld, Brüchtengeld usw. 9) die Entscheidung über das Münsterische Kollationsrecht der Propstei über die Gft. Ostfriesland wird aufgeschoben. 10) Streit um die Trift zwischen den Bauerschaften Bruwell und Deill soll ausgetragen werden. Es siegeln Hermann von Velen, Rodolff Monick, Haie Manninga u. Hector von Oldersheim. Cop.Pap. 2 Or. St. A. Münster. Fm. Mstr. 3792
- Reference number
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V 501u, 1034
- Context
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Verein für Geschichte und Altertumskunde Westfalens, Abteilung Münster (Dep.) - Urkunden
- Holding
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V 501u Verein für Geschichte und Altertumskunde Westfalens, Abteilung Münster (Dep.) - Urkunden
- Date of creation
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(8.11.1572)
- Other object pages
- Provenance
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Verein für Geschichte und Altertumskunde Westfalens, Abt. Münster
- Delivered via
- Last update
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05.11.2025, 3:24 PM CET
Data provider
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Object type
- Urkunde
Time of origin
- (8.11.1572)