Einblattdruck
Wir Ferdinand der Ander von Gottes genaden, Erwöhlter Römischer Kayser, ... Embieten N: Allen ... Innsolderheit aber Vnsern Mautnern, Zollnern, Auffschlägern, ... denen diß ... Mandat ... zuvernemmen fürkompt Vnser Gnad, Vnd geben Euch hiemit zuvernemmen, wie daß Vns glaubwürdig fürkompt, daß abermahlen ... wider die jüngstlich ... ergangene ... Gebott, vnd Verbott Vnsers ... Müntz Edicts, ... : Geben in ... Grätz, den Dreyssigisten Tag Monats Septembri, im Sechshundert vnd Ainvndzwaintzigisten ...
- Alternative title
-
Wir Ferdinand der Ander von Gottes genaden, Erwöhlter Römischer Kayser, ... Embieten N: Allen ... Innsonderheit aber unsern Mautnern, Zollnern, Auffschlägern, ... denen diß ... Mandat ... zuvernemmen fürkompt unser Gnad, und geben Euch hiemit zuvernemmen, wie daß uns glaubwürdig fürkompt, daß abermahlen ... wider die jüngstlich ... ergangene ... Gebott, und Verbott unsers ... Müntz Edicts, ...
Kaiser Münz Zöllnern Aufschlägern Gebot Verbot Gebote Verbote Münzedikts
- Location
-
München, Bayerische Staatsbibliothek -- Einbl. XI,47
- VD17
-
VD17 12:752609Y
- Extent
-
[1] Bl.
- Language
-
Deutsch
- Notes
-
Titel ist Textanfang. - Inhalt: Mandat an die Zöllner, Mautner etc.
- Event
-
Veröffentlichung
- (where)
-
[S.l.]
- (when)
-
1621
- Creator
- URN
-
urn:nbn:de:bvb:12-bsb00099562-9
- Last update
- 27.11.2025, 8:28 AM CET
Data provider
Bayerische Staatsbibliothek. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Einblattdruck
Time of origin
- 1621
Other Objects (12)
Wir Ferdinand, der Ander, von Gottes Gnaden, Erwöhlter Römischer Kayser ... Entbieten denen ... Chur: Fürsten, Graven, ... Vnser Freundschafft, Gnad vnd alles guts. Vnd geben ... Euch, hiemit ... zuvernemmen : Geben in Vnserer Statt Wien, den Vierzehenden MonatsTag Maij, Anno Sechzehenhundert Ain vnd Dreissig ...
Von Gottes Gnaden, Wir Ferdinand Maria, in Ob: vnd Nidern Bayrn, auch der Obern Pfaltz Hertzog, Pfaltzgraf bey Rhein ... Entbieten allen vnd jeden Vnsern HofRaths Praesidenten, Vitzthumben, Renntmaistern, Pflegern, Richtern ... Vnsern Grueß vnd Gnad zuvor vnd geben Euch zuvernemmen. Demnach sich ein zeithero vnd bevorab auff dem jüngst zu Nürnberg gehaltnen Müntz Probations-Tag befunden, das vnderschidlich gulden: vnd silberne Müntzsorten außgebracht worden ... : Geben in Unserer Statt München den 26. Junii Anno 1656 ...
Von Gottes Gnaden, Wir Ferdinand Maria, in Ob: vnd Nidern Bayrn, auch der Obern Pfaltz Hertzog, Pfaltzgraf bey Rhein ... Entbieten allen vnd jeden Vnsern HofRaths Praesidenten, Vitzthumben, Renntmaistern, Pflegern, Richtern ... Vnsern Grueß vnd Gnad zuvor vnd geben Euch zuvernemmen. Demnach sich ein zeithero vnd bevorab auff dem jüngst zu Nürnberg gehaltnen Müntz Probations-Tag befunden, das vnderschidlich gulden: vnd silberne Müntzsorten außgebracht worden ... : Geben in Unserer Statt München den 26. Junii Anno 1656 ...
Von Gottes Gnaden, Wir Ferdinand Maria, in Ob: vnd Nidern Bayrn, auch der Obern Pfaltz Hertzog, Pfaltzgraf bey Rhein ... Entbieten allen vnd jeden Vnsern HofRaths Praesidenten, Vitzthumben, Renntmaistern, Pflegern, Richtern ... Vnsern Grueß vnd Gnad zuvor vnd geben Euch zuvernemmen. Demnach sich ein zeithero vnd bevorab auff dem jüngst zu Nürnberg gehaltnen Müntz Probations-Tag befunden, das vnderschidlich gulden: vnd silberne Müntzsorten außgebracht worden ... : Geben in Unserer Statt München den 26. Junii Anno 1656 ...
Von Gottes Genaden, Wir Maximilian Emanuel, in Ob- vnd Nidern Bayrn, auch der Obern Pfaltz Hertzog, Pfaltz-Graff bey Rhein, deß Heiligen Römis. Reichs Ertz-Truchseß, vnd Chur-Fürst ... Entbieten allen vnd jeden Vnsern Hof-Raths Praesidenten, Vice-Domen ... Unsere Gnad- vnd Gruß zuvor: Vnd geben ihnen hiemit zuvernemmen, daß Wir bey gegenwärtigen sehr misslichen schnellen Läuffen ... für eine vnumbgängliche hoche Nothdurfft erachtet, vor allem auff die Conservation- vnd Beschützung Unserer von Gott anvertrauten Land- vnd Leuthen nachdrucklich zugedencken ... : Geben in Vnserer Haubt- und Residentz-Stadt München, den 26. October 1702.
Von Gottes Genaden, Wir Maximilian Emanuel, in Ob- vnd Nidern Bayrn, auch der Obern Pfaltz Hertzog, Pfaltz-Graff bey Rhein, deß Heiligen Römis. Reichs Ertz-Truchseß, vnd Chur-Fürst ... Entbieten allen vnd jeden Vnsern Hof-Raths Praesidenten, Vice-Domen ... Unsere Gnad- vnd Gruß zuvor: Vnd geben ihnen hiemit zuvernemmen, daß Wir bey gegenwärtigen sehr misslichen schnellen Läuffen ... für eine vnumbgängliche hoche Nothdurfft erachtet, vor allem auff die Conservation- vnd Beschützung Unserer von Gott anvertrauten Land- vnd Leuthen nachdrucklich zugedencken ... : Geben in Vnserer Haubt- und Residentz-Stadt München, den 26. October 1702.
Josephus von Gottes Genaden, Erwöhlter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer deß Reichs, König zu Hungarn vnd Böhaimb, [et]c. Entbieten allen vnd jeden Unsern Vicedomben, ... Unsern Gruß, vnd Gnad zuvor, vnd geben denenselben hiemit zuvernemmen. Ob schon der vorwehrende Reichs-Krieg von solcher Erforderung, daß Wir billich Ursach hätten, ob deme zuverharren, was Wir im vorgangenen Jahr von Ständten vnd Underthanen der Bayrischen Landen eingefordert: ... : Geben... in der Haupt-Statt München, den 2. Januarij, Anno 1708.