Urkunde

Wilhelm Westphall, Propst zu Meschede, gibt, da zu Oedingen (Odinge) keine Pröpstin ist, an ihrer Stelle zu Landrechten dem Johan Blomen auf zwölf Jahre eine Wiese, genannt die Odinghoue, die Blome selbst bisher unterhatte und die in dem Kirchspiel Körbecke gelegen ist, in Gewinn. Dafür hat dieser dem Stift Oedingen eine Jahrespacht von 13 Schillingen zu bezahlen. Wenn Volmer up dem Berchhoue den Anspruch erhebt, daß diese Wiese zu seinem Gute gehört, so soll man das in den nächsten zwölf Jahre prüfen. Wenn der Anspruch als berechtigt befunden wird, soll Blome nach den zwölf Jahren die Wiese dem Volmar überlassen. Wenn dieser Beweis nicht erbracht wird, soll Blome und seine Kinder für den nächsten Gewinn ein Näherrecht besitzen. Ankündigung des Propsteisiegels. Datum 1495 Okt. 18 (up sondag Luce evangeliste). Bitte des Johan Blome an den Bürgermeister Volmar zu Meschede um Besiegelung des Reversals.

Archivaliensignatur
A 114u, 532
Formalbeschreibung
Vermerke: Ausf., Papier, deutsch.
aufgedrücktes Siegel bis auf Wachsrest ab

Kontext
Stift Meschede - Urkunden >> 8. 1476 bis 1500
Bestand
A 114u Stift Meschede - Urkunden

Laufzeit
1495 Oktober 18

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Letzte Aktualisierung
24.06.2025, 13:43 MESZ

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Objekttyp

  • Urkunde

Entstanden

  • 1495 Oktober 18

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