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Erlass des Oberamtmanns betr. Fleischschau

Regest: 4) Die Fleischschätzer und Viehschauer haben sich angelegen sein zu lassen, dass gesundes, nahrhaftes, reinlich gehaltenes Fleisch in Verkehr kommt. Fleisch von erkranktem oder verunglücktem Vieh, falls es nach dem Ermessen der Fleischschätzer und Viehschauer ohne Nachteil der menschlichen Gesundheit dennoch genossen werden kann, z. B. das pfinnige Schweinefleisch, soll auf alle Fälle nur auf einem besonderen Freibank ausgehauen werden dürfen.
5) Das Fleisch von Vieh, welches an dem Sommer-Entzündungs-Fieber, Milzbrand oder gelber Knopf genannt, krank war, muss ohne weiteres vergraben werden, weil im Fall des Genusses die Krankheit für Menschen und Vieh ansteckend ist. Der Übertreter dieses Verbots soll um 10 Reichstaler gestraft werden und hat nach Befinden der Umstände noch höhere Strafe zu gewarten.
6) Die Fleischschätzer haben auch kein unzeitiges Fleisch aushauen zu lassen, z. B. kein Kalb, welches unter 7 Wochen alt ist. Wer dagegen handelt, wird um 1 Frevel (= Geldstrafe für bestimmte Vergehen und in bestimmter Höhe) gestraft, und gleiche Strafe hat der Verkäufer eines unzeitigen Kalbes zu gewarten.
7) Das heimliche Metzgen sowie das Hausieren und Umhertragen des Fleisches ist bei 4 fl Strafe nach der Metzger-Ordnung Art. 30 verboten.
Reuttlingen, ll. September 1903.
Oberamtmann Sattler.
Eröffnet an die verordneten Viehschauer: Wunderlich, Reicherter,
die verordneten Fleischschätzer: Fleischhauer, Johannes List, Johannes Hummel.
die Vorsteher der Metzgerzunft: Samuel Engel, Johann Georg Reicherter.
Die neu erwählten Obermeister, welche ihr besonderes Augenmerk auf die Beobachtung obiger Vorschrift zu richten haben. Den 30. Juni 1804. Samuel Engel, Balthas Ernst.
Fidem copiae, den 30. Juni 1804.
t. Stadtschreiberei Reuttlingen.

Reference number
A 2 c (Zünfte) Nr. A 2 c (Zünfte) Nr. 2943

Context
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18) >> Bd. 8 Zünfte Metzger
Holding
A 2 c (Zünfte) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18)

Date of creation
1803 September 11

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20.03.2025, 11:14 AM CET

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  • Archivale

Time of origin

  • 1803 September 11

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