Arbeitspapier

Übernahmerechtliche Angaben im Lagebericht nach HGB: Eine empirische Analyse

Für nach dem 31.12.2005 beginnende Geschäftsjahre sind Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien, die mit stimmberechtigten Aktien an einem organisierten Markt im Sinne des § 2 Abs. 7 WpÜG notiert sind, gemäß den §§ 289 Abs. 4 bzw. 315 Abs. 4 HGB verpflichtet, für eine etwaige Übernahme relevante Angaben im Lagebericht zu veröffentlichen. Der folgende Beitrag analysiert die Umsetzung der Bestimmungen in der Unternehmenspraxis anhand einer Auswahl von 30 in DAX, MDAX und SDAX gelisteten Gesellschaften für die Geschäftsjahre 2006, 2008 und 2010.

Sprache
Deutsch

Erschienen in
Series: Hohenheimer Schriften: Rechnungswesen - Steuern - Wirtschaftsprüfung ; No. 2012-1

Klassifikation
Wirtschaft
Thema
Übernahme
Aktiengesellschaft
Lageberichterstattung
Handelsrecht
Deutschland

Ereignis
Geistige Schöpfung
(wer)
Bader, Philipp
Schüppen, Matthias
Ereignis
Veröffentlichung
(wer)
Universität Hohenheim, Institut für Financial Management
(wo)
Stuttgart
(wann)
2012

Handle
URN
urn:nbn:de:bsz:100-opus-6978
Letzte Aktualisierung
10.03.2025, 11:41 MEZ

Datenpartner

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Objekttyp

  • Arbeitspapier

Beteiligte

  • Bader, Philipp
  • Schüppen, Matthias
  • Universität Hohenheim, Institut für Financial Management

Entstanden

  • 2012

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