Urkunde

Erhard, Graf von Nellenburg und Herr von Tengen (Tenngen), bekundet im Namen des Alwig, Graf von Sulz (Sultz) und Hofrichter Kaiser Friedrichs [II...

Digitalisierung: Hessisches Staatsarchiv Marburg

Namensnennung 4.0 International

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Archivaliensignatur
1227
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel
Bemerkungen
Vgl. Nr. 1221, 1224, 1225 und 1226.
Sonstige Erschließungsangaben
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Geben uff Donrstag nach dem Sonntag Letare nach Cristi gepurt vierzehenhundert achtzig unnd in dem sibenden iare

Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Erhard, Graf von Nellenburg und Herr von Tengen (Tenngen), bekundet im Namen des Alwig, Graf von Sulz (Sultz) und Hofrichter Kaiser Friedrichs [III.] in Rottweil (Rotwil), dass er auf dem Hof in Rottweil, an der offenen, freien kaiserlichen Straße, zu Gericht gesessen hat und in seiner Gegenwart ein papierenes, besiegeltes Schreiben (offen bappirin besigelter brieff) im Gericht verlesen wurde, in dem ihm und den Urteilssprechern von Konrad (Conrat) Hochgemut, Bürgermeister von Gelnhausen, bestätigt wird, dass die Bürgermeister und Räte der Stadt Fulda verurteilt wurden, gegenüber Johann von Heilbronn (Hailprunn) aus Frankfurt einen Eid (ain recht unnd aide) zu leisten. Darüber gibt es einen Urteilsbrief des Hofrichters und Hofgerichts. Die Bürgermeister und der Rat von Fulda haben diesen Eid vor dem Kommissar geleistet. Des Weiteren wird bekundet, dass Melchior Bodmer, Unterschreiber (underschriber) des Hofgerichts und bevollmächtigter Prokurator der Bürgermeister und des Rats von Fulda, bestätigt hat, was der Bürgermeister von Gelnhausen als Kommissar in dieser Sache geschrieben hat und dass die von Fulda ihren Eid geleistet hätten, und dass er hofft, dass sie daraufhin von der Anklage des Johann von Heilbronn gelöst werden. Erhard von Nellenburg hat darauf die Urteilssprecher des Hofgerichts nach ihrem Urteil gefragt hat, woraufhin, weil der Kommissar in seinem besiegelten Brief glaubwürdig schreiben ließ, dass die Bürgermeister und Räte der Stadt Fulda ihren Eid geleistet hätten, das Urteil gesprochen worden ist, dass die von Fulda der Ansprüche ihres Anklägers ledig sind und der erteilte Urteilsbrief zu übergeben ist. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)

Vermerke (Urkunde): Siegler: Hofgericht Rottweil

Kontext
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1481-1490
Bestand
Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]

Laufzeit
1487 März 29

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Letzte Aktualisierung
10.06.2025, 09:13 MESZ

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Objekttyp

  • Urkunde

Entstanden

  • 1487 März 29

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