Aufsatz

116. Gesetz, die definitive Fortdauer des zur Ausführung des Reichsgesetzes vom 23. Juni 1880 über die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen erlassenen provisorischen Gesetzes vom 23. März 1881 betreffend

116. Gesetz, die definitive Fortdauer des zur Ausführung des Reichsgesetzes vom 23. Juni 1880 über die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen erlassenen provisorischen Gesetzes vom 23. März 1881 betreffend

Digitalisierung: Jena ThULB

CC0 1.0 Universell

Sprache
Deutsch

Erschienen in
Regierungsblatt für Sachsen-Weimar-Eisenach : auf das Jahr ... ; 1881

Erschienen
1881

Geliefert über
Letzte Aktualisierung
20.04.2023, 14:33 MESZ

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Objekttyp

  • Aufsatz

Entstanden

  • 1881

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