Archivale

Schreiben des Vogts zu Pfullingen

Regest: Auf das Reutlinger Schreiben, wonach vermöge fürstl. Befehle Sensenware, die von Bürgermeister Wucherer mit seinem Attestat begleitet werde, unangefochten ins Land passieren und dort verkauft werden könne, antwortet der Vogt, dass ihm von solcherlei fürstl. Befehlen nichts bewusst sei. Es sind ihm aber zwei sehr ernstliche fürstl. Generalbefehle vom 26. Mai 1730 und 1. November 1734 von der Regierung zugekommen, worin solches allen Ernstes verboten worden ist. Der Vogt hat daher nicht unbillig gehandelt, als er dem Sensenschmied unlängst 8 Sicheln, nur bis zu genugsamer Examination der Sache, in Verwahrung genommen hat, nicht um sie zu konfiszieren, wie der Sensenschmied bos- und lügenhaft behauptet hat, viel weniger ihn um 40 Gulden sträflich anzusehen. Der Vogt will die Examination bewerkstelligen, sobald die höchstnötigen, noch obwaltenden Erntegeschäfte es zulassen.
Vogt zu Pfullingen Pfeiffer.

Reference number
A 2 c (Zünfte) Nr. A 2 c (Zünfte) Nr. 3065
Formal description
Beschreibstoff: Pap.
Further information
Siegel (Erhaltung): Siegel zum grösseren Teil vorhanden

Genetisches Stadium: Or.

Context
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18) >> Bd. 9 Zünfte Sensenschmiede
Holding
A 2 c (Zünfte) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18)

Date of creation
1736 August 11

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Last update
20.03.2025, 11:14 AM CET

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Object type

  • Archivale

Time of origin

  • 1736 August 11

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