Bestand
[S 1] 06 Voßheide (Bestand)
Verwaltungsgeschichte/biographische Angaben: Zu den Inhalten des Bestandes - siehe linke Seite
Vorwort: Chronologie (bis 1969)
Ursprünglich drei Bauerschaften: Lütte, Hasebeck und Kluckhof.
um 1200
Gründung der Hagensiedlungen (Rodungstätigkeit) in Lütte und Hasebeck
1207
Erstmalige schriftliche Erwähnung Vogelhorsts (Lütte) bei einem Gütertausch
1252/1257
Erstmalige Erwähnung des Gutes Ödinghausen (Gut zum Maßbrauch), aus dem sich später die Bauerschaft Kluckhuhn im 18. Jhd. entwickelte
13.Jh.
In der Heberolle der Abtei Herford wird ein Haus Godescalc in Luthen aufgeführt
1309
Erstmalige schriftliche Erwähnung Lüttes als "Luden"
1324-1360
Alradus de Busche erhält u.a. den Hagen to der Lutte und den Haupthof Dyngherdinchusen (= Dinglinghausen) von Herford zu Lehn, das Lehn ist im 15.Jh. im Besitz der Familie Wend
1324-1360
Hillebrandus de Rintelen (Kruse oder Rese) erhält das Haus in Odinchusen (Kluckhof) von Herford zu Lehn (später Lehn des Klosters Abdinghof)
1399
Erstmalige schriftliche Erwähnung Hasebecks
1403
Hasebeck gehört zur Burg Brake
1465
Im Möllenbecker Lagerbuch wird der Hagen Voßhagen mit vier Kotten erwähnt, der vor der Brücke zu Wiembeck liegt und zum Amt Wulfentrup gehört, dabei Land auf der Voßheide
16./17. Jhd.
Die Gemeinheit Voßheide wird besiedelt
1525
Der Kluckhof erhält ein landesherrliches Privileg
1555
Älteste lippische Papiermühle wird in Bentrup angelegt
2.H. 17.Jh.
Ansiedlung von Neuwohnern auf dem Kluckhof
1718
Erstes Schulhaus auf der Gemeinheit Voßheide
1737
Aufteilung des Guts Kluckhof (Entstehung der Bauerschaft Kluckhof)
1885
Gründung des Männergesangverein "Eintracht Voßheide"
1898
Bau der Eisenbahn mit Bahnhof Vogelhorst
1898
Gründung des Kriegervereins Voßheide
1921
Bildung der Gemeinde Voßheide aus Hasebeck, Kluckhof und Lütte
1921
Gründung des Sportvereins TuS Voßheide
1939
Bildung der Ev.Ref. Kirchengemeinde Voßheide aus Teilen der Kirchengemeinde St. Pauli, Lemgo und Brake
1942
Gründung der Freiwilligen Feuerwehr Voßheide (bis dahin Pflichtfeuerwehr)
1953/1954
Bau der Kirche in Voßheide
1959
Zentrale Wasserversorgung
1963-1965
Bau der Umgehungsstraße im Zuge der Ostwestfalenstraße-Passadetalbrücke
1968
Bau der Turnhalle
1968
In Voßheide existiert nach Auflösung der Volksschule nur noch eine Grundschule (bis 1976)
1969
Eingliederung Voßheides in die Großgemeinde Lemgo
Verwaltungsgeschichte
Mit der Verordnung über die Aufhebung des Leib- und Gutseigentums vom 27. Dezember 1808 wurde das Ende der Feudalzeit in Lippe eingeleitet. Damit hatte die Landbevölkerung das volle Staatsbürgerrecht erworben. Vor 1841 gab es auf dem "platten Land" noch keine förmlich organisierten Gemeinden unterhalb der Amtsebene. Es existierten lediglich Vorsteher (meistens zwei), die von der Landbevölkerung gewählt wurden. Der Vorsteher war ein staatliches Organ, das dem Landesherrn verpflichtet war. Ihm oblag u. a. die Ausführung von Aufträgen der Ämter, die Wahrung und Förderung der Rechte der Gemeinheit, die Aufsicht über die angestellten Hirten und Nachtwächter, die Rechnungsführung der Gemeinde, die Beaufsichtigung der Huden und Wege, die Sorge für Ruhe und Ordnung und die Überwachung von Licht und Feuer (vgl. Instruktion vom 6.4.1793 LV 4, S. 79 - 80). Daneben gab es noch den landesherrlichen Bauerrichter, der Hebungsbeamter und Ortspolizist war. Die eigentliche Verwaltung geschah über die staatlichen Ämter, an deren Spitze die Amtmänner standen. Eine Form der kommunalen Selbstverwaltung existierte noch nicht.
Informationen über die Geschichte Voßheides bzw. der bis 1922 selbstständigen Bauerschaften Hasebeck, Kluckhof und Lütte findet man deswegen auch in der Ämterüberlieferung des Landesarchivs NRW in Detmold (Bestände L 27 Amt Brake, L 108 Brake und Nachfolgebestände L 109 Brake sowie L D 105 Brake).
Mit Erlass der lippischen Gemeindeordnung von 1841 (LV 8, S. 541 - 562) erhielten die Dorfgemeinden (Bauerschaften) erstmals eine Verfassung. , die sie zur Aufstellung von Ortssatzungen berechtigte. Sie konnten - im begrenzten Umfange - eigene Angelegenheiten auch selbst verwalten. Stimmberechtigt in den Dorfgemeinden waren aber nur die Grundbesitzer, die die Dorfsversammlung bildeten und einen oder mehrere Vorsteher wählten. Die Vorsteher führten die Beschlüsse der Dorfsversammlung aus. Sie waren nun nicht mehr nur Ausführer landesherrlicher Anweisungen. Der Vorsteher war in Selbstverwaltungsangelegenheiten der Dorfversammlung, in Auftragsangelegenheiten dem Amt verantwortlich.
Mit dem Änderungsgesetz zur Gemeindeordnung vom 18. April 1893 (LV 21, S. 215 - 245) war das Wahl-recht in den Bauerschaften nicht mehr an Grundbesitz gebunden, sondern an einen zweijährigen Aufenthalt in der Gemeinde und die Zahlung von Steuern. Für die Wahlen galt das Dreiklassenwahlrecht. Die Dorfsversammlung erhielt die Bezeichnung Gemeindeausschuss, der Vorsteher wurde zum Vorstand, bestehend aus Gemeindevorsteher und einem oder mehreren Beigeordneten.
Für größere und übergreifende Aufgaben wurden 1841 die Amtsgemeinden eingerichtet. Alle Bewohner eines Amtes bildeten unter Einbeziehung der Domänen und Rittergüter eine kommunale Amtsgemeinde. Sie war zuständig für die Aufnahme neuer Gemeindeglieder, wirkte bei der Polizeiverwaltung mit, unterhielt die Feuerwehren und war zusammen mit der Kirche an Kirchen-, Schul- und Armensachen beteiligt.
Organe der Amtsgemeinde waren der Gemeinderat und der Gemeindevorstand. Dem Amtsgemeinderat ge-hörten die Vorsteher sämtlicher Bauerschaften, die Besitzer der landtagsfähigen Rittergüter und die Pächter der landesherrlichen Meiereien an. Vorstand der Amtsgemeinde war der staatliche Amtmann. Er lud zu den Sitzungen ein, führte die Geschäfte und vollzog die Beschlüsse. Die Amtsgemeinde hatte keine eigene Rechtspersönlichkeit im Gegensatz zum staatlichen Amt.
Ab dem 1.10.1879 (Gesetz vom 23.7.1879 LV Bd. 17, S. 217) wurden Verwaltung und Justiz in Lippe getrennt. Die Ämter waren nun reine Verwaltungseinheiten, der Bereich Justiz wurde von den neu gebildeten 9 Amtsgerichten übernommen. Die bisherigen zwölf Ämter fasste man zu fünf Verwaltungsämtern zusammen (1928 bestanden nur noch vier Verwaltungsämter), die jeweils von einem höheren Verwaltungsbeamten ("Landrat") geleitet wurden. Die Amtsgemeinden blieben mit ihren Institutionen unverändert bestehen.
Am 1. Oktober 1921 wurde die Gemeinde Voßheide durch den Zusammenschluss der bisherigen Bauerschaften Hasebeck, Kluckhof und Lütte neu gebildet
Die rechtliche Trennung zwischen Land- und Stadtgemeinden wurden erst durch die vorläufige Gemeindeverfassung vom 28.3.1919 (LV 26, S. 929 - 933) und mit dem Gemeindeverfassungsgesetz vom 1.12.1927, seit dem 1.4.1928 in Kraft (LV 30, S. 301 - 345) aufgehoben. Gleichzeitig galt damit in Lippe das allgemeine und gleiche Wahlrecht für Männer und Frauen auf allen staatlichen Ebenen. Seit 1928 bildeten die Bauerschaften gleichberechtigte Selbstverwaltungskörperschaften wie die Städte. In den Gemeinden unter 1000 Einwohnern war der Gemeindevorsteher gleichzeitig Vorsitzender der Gemeindevertretung und des Gemeindeausschusses.
1932 legte man die vier Verwaltungsämter zu den beiden Kreisen Lemgo und Detmold zusammen ohne die amtsfreien Städte Detmold, Lemgo und Salzuflen, die erst 1934 in den jeweiligen Kreis eingegliedert wurden. Parallel dazu wurden Amtmänner als Organe der Kreise anstelle der bisherigen vier Landratsämter bestellt. Sie nahmen Aufgaben der Ortspolizei und der Fürsorge bis zu ihrer Auflösung 1969 wahr.
Mit der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 wurde der Gemeindevorsteher zum Bürgermeister, der Gemeindeausschuss zum Gemeinderat. Es galt das Universalitäts-Prinzip, d. h. innerhalb des Gemeindegebietes sollten alle Aufgaben der Gemeinde zufallen. Dies bedeutete einen erheblichen Zuwachs an Aufgaben für die Gemeinden
Ortschaften in der Bauerschaft Hasebeck (1911): Hasebeck, Maßbruch, Mühlenberg, Stumpenhagen, Voßheide und Wiembeckerberg
Ortschaften in der Bauerschaft Kluckhof (1911): Bergkrug, Breite, Eikernkrug, Eikernmühle, Kluckhof, Mühlenberg und Voßheide
Ortschaften in der Bauerschaft Lütte (1911): Bentrup Papier, Breite, Dinglinghausen, Lütte, Maßbruch, Möllerkamp und Vogelhorst
Bürgermeister und Gemeindevorsteher
noch zu erstellen
Letzter Bürgermeister: Walter Engellage
Bestandsbeschreibung (Besonderheiten)
Laufzeit: 1843 - 1976, 138 VZE
Protokollbuch der freien Innung sämtlicher Handwerker für Kluckhof und Umgegend, 1899 - 1968
Überlieferung der Schulgemeinde Voßheide (Volksschule), 1843 - 1975
Literatur
Ernst Rehm und Manfred Köllner, Voßheide - eine Chronik, 2010.
Lippische Landeszeitung. - 223 (1989),117 vom 23.5.
Verweise (Bestände im Stadtarchiv)
Vereine, siehe V-Bestände und S-Bestand
Fotos, siehe N-Bestände
Karten u. Pläne, siehe Bestand G und Bestand K
Personenstandsunterlagen, siehe F - Bestände (Standesamt Kluckhof/Voßheide)
Siehe auch S 815 mit der digitalen Materialsammlung Ernst Rehms zur Geschichte und Entwicklung Voßheides
Sonstige Verweise
Rentkammer Kolonate (LAV Detmold, Bestand L 92 T 1)
Rentkammer Meiereien (LAV Detmold, Bestand L 92 B), Regierung Domänenabteilung (LAV Detmold, Bestand L 80.20
- Reference number of holding
-
06 H 13
- Context
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Stadtarchiv Lemgo (Archivtektonik) >> Politische Gemeinden - heutige Lemgoer Ortsteile
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23.06.2025, 8:11 AM CEST
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- Bestand