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Titul. XXXIII. Von kundtschafft so vor befestigung des Kriegs ad perpetuam rei memoriam eingenommen werden mögen

Titul. XXXIII. Von kundtschafft so vor befestigung des Kriegs ad perpetuam rei memoriam eingenommen werden mögen

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Public Domain Mark 1.0 Universell

Sprache
Deutsch

Erschienen in
HovegerichtsOrdnung Des Durchleüchtigen Hochgebornen Fürsten unnd Herrn/ Herrn Johannsen Pfaltzgraven bey Rhein/ Hertzogen in Beyern ... : Wie forthin an Ihrer Fürstlichen gnaden Hoffgericht/ des Fürstenthumbs Zweybrucken in Rechtlichen sachen procedirt und gehandtlet/ auch die ergangene Urtheil Exequirt und volnzogen sollen werden

Erschienen
1605 -

Letzte Aktualisierung
26.05.2025, 15:53 MESZ

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Objekttyp

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Entstanden

  • 1605 -

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