Urkunde
Revers des Johann Kall über die erneute Belehnung mit dem Gut durch Abt Cölestin.
- Archivalientitel
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Lambert Kall macht bekannt, dass Abt Heinrich ihn mit dem Haus und Garten gen. die rheinische Stede, ungefähr 1 1/2 Scheffelsaat groß, abgesplittert von der Kreuzvikarie zu Schapen und im Dorf Lengerich gelegen, zu Dienstmannsrecht belehnt hat, nachdem sein Onkel Bernd Kall darauf verzichtet hatte. Beim Tod des Lehnsträgers soll der nächste Erbe innerhalb von sechs Wochen und drei Tagen um Neubelehnung nachsuchen mit Zahlung von zwei rheinischen Gulden. Er hat gehuldigt. Anwesend waren Konrad Duden, Schöffe in Werden und Johann Dietrich Bernardi, Sekretär des Abts und Johann Kall, Vater des Ausstellers.
- Kontext
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Werden, Urkunden (AA 0544) >> 6. Nr. 3000-3630 (1650-1699) >> Lambert Kall macht bekannt, dass Abt Heinrich ihn mit dem Haus und Garten gen. die rheinische Stede, ungefähr 1 1/2 Scheffelsaat groß, abgesplittert von der Kreuzvikarie zu Schapen und im Dorf Lengerich gelegen, zu Dienstmannsrecht belehnt hat, nachdem sein Onkel Bernd Kall darauf verzichtet hatte. Beim Tod des Lehnsträgers soll der nächste Erbe innerhalb von sechs Wochen und drei Tagen um Neubelehnung nachsuchen mit Zahlung von zwei rheinischen Gulden. Er hat gehuldigt. Anwesend waren Konrad Duden, Schöffe in Werden und Johann Dietrich Bernardi, Sekretär des Abts und Johann Kall, Vater des Ausstellers.
- Bestand
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AA 0544 Werden, Urkunden (AA 0544)
- Laufzeit
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1708 Februar 23
- Weitere Objektseiten
- Provenienz
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Diverse Registraturbildner
- Geliefert über
- Letzte Aktualisierung
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05.11.2025, 15:18 MEZ
Datenpartner
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Urkunde
Entstanden
- 1708 Februar 23