Urkunde

Revers des Johann Kall über die erneute Belehnung mit dem Gut durch Abt Cölestin.

Archivalientitel
Lambert Kall macht bekannt, dass Abt Heinrich ihn mit dem Haus und Garten gen. die rheinische Stede, ungefähr 1 1/2 Scheffelsaat groß, abgesplittert von der Kreuzvikarie zu Schapen und im Dorf Lengerich gelegen, zu Dienstmannsrecht belehnt hat, nachdem sein Onkel Bernd Kall darauf verzichtet hatte. Beim Tod des Lehnsträgers soll der nächste Erbe innerhalb von sechs Wochen und drei Tagen um Neubelehnung nachsuchen mit Zahlung von zwei rheinischen Gulden. Er hat gehuldigt. Anwesend waren Konrad Duden, Schöffe in Werden und Johann Dietrich Bernardi, Sekretär des Abts und Johann Kall, Vater des Ausstellers.

Kontext
Werden, Urkunden (AA 0544) >> 6. Nr. 3000-3630 (1650-1699) >> Lambert Kall macht bekannt, dass Abt Heinrich ihn mit dem Haus und Garten gen. die rheinische Stede, ungefähr 1 1/2 Scheffelsaat groß, abgesplittert von der Kreuzvikarie zu Schapen und im Dorf Lengerich gelegen, zu Dienstmannsrecht belehnt hat, nachdem sein Onkel Bernd Kall darauf verzichtet hatte. Beim Tod des Lehnsträgers soll der nächste Erbe innerhalb von sechs Wochen und drei Tagen um Neubelehnung nachsuchen mit Zahlung von zwei rheinischen Gulden. Er hat gehuldigt. Anwesend waren Konrad Duden, Schöffe in Werden und Johann Dietrich Bernardi, Sekretär des Abts und Johann Kall, Vater des Ausstellers.
Bestand
AA 0544 Werden, Urkunden (AA 0544)

Provenienz
Diverse Registraturbildner
Laufzeit
1708 Februar 23

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Letzte Aktualisierung
30.04.2025, 14:30 MESZ

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Objekttyp

  • Urkunde

Beteiligte

  • Diverse Registraturbildner

Entstanden

  • 1708 Februar 23

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