Sachakte
Lehnherrliche Bestätigung des Vertrags von 1573 wegen der Lehnsfolge in den Gütern des verstorbenen Jost von Grafschaft, dan auch des Vergleichs zwischen Caspar von Fürstenberg, Georg Wolff von Gudenberg und Johann von Eppe wegen der Grafschafter Lehen von 1579, dann auch Wiederholung des Befehls an Caspar von Fürstenberg von 1580, keinen anderen als den Erzbischof von Köln in den Grafschafter Lehen als seinen wahren Lehnsherrn anzuerkennen
- Archivaliensignatur
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                A 005, 978
 
- Kontext
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                Kurfürstentum Köln, Hofrat, Westfälische Lehen >> 2. Specialia >> 2.7. G
 
- Bestand
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                A 005 Kurfürstentum Köln, Hofrat, Westfälische Lehen
 
- Laufzeit
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                1584
 
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Letzte Aktualisierung
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                        17.09.2025, 14:36 MESZ
Datenpartner
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Sachakte
Entstanden
- 1584
 
             
        
     
        
     
        
     
        
     
        
    