Urkunde

Graf Johann v. Katzenelnbogen antwortet Henne [Ulner v. Dieburg] auf sein Vorbringen, dass ihm im Gericht Erzhausen von den Gräflichen schwerer Sc...

Archivaliensignatur
345
Formalbeschreibung
Konz. Staatsarchiv Darmstadt, Ulner v. Dieburg
Sonstige Erschließungsangaben
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: secunda feria post Luce ewangeliste a. etc. 31

Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Graf Johann v. Katzenelnbogen antwortet Henne [Ulner v. Dieburg] auf sein Vorbringen, dass ihm im Gericht Erzhausen von den Gräflichen schwerer Schaden gewaltsam zugefügt worden sei, dass er davon nichts wisse, zumal er ihm davon nie etwas mitgeteilt habe. Er halte diese Beschuldigung deshalb für unangebracht. Glaube er (Henne) jedoch deswegen Forderungen an ihn zu haben, so möge er sie schriftlich vorbringen, damit er sie beantworten könne. Darauf sei er mit einem Schiedstag einverstanden. Was die Schweine betreffe, so gestehe er ihm und den Erzhäusern nicht das Recht zu, solche in seine Mark und Wälder einzutreiben. Behaupte er dieses Recht gleichwohl, so stehe es ihm offen, deshalb an das Märkerding zu Gerau zu gehen. Erhebe er (Henne) auf andere Weise Klage gegen ihn, werde er (der Graf) mit Gottes Hilfe zu antworten wissen

Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Demandt, Regesten der Grafen von Katzenelnbogen, Regesten-Nr. 3562

Kontext
Urkunden der Grafschaft Katzenelnbogen (Obergrafschaft) >> 1 Findbuch Demandt
Bestand
B 3 Urkunden der Grafschaft Katzenelnbogen (Obergrafschaft)

Laufzeit
1431 Oktober 22

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Letzte Aktualisierung
01.07.2025, 13:40 MESZ

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Objekttyp

  • Urkunde

Entstanden

  • 1431 Oktober 22

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