Monografie | Streitschrift:jur.
Rechtsgutachten : (der Juristen-Facultät zu Göttingen, die Kurköllnische Vettwag-Prätension an die Stadt Kölln und derselben Verjährung betreffend)
- Location
-
Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt -- Ng 2456, 4° (17)
- VD 18
-
90710851
- Extent
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18 S. ; 2°
- Language
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Deutsch
- Contributor
- Published
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[S.l.] , 1791
- Sponsorship
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Deutsche Forschungsgemeinschaft
- DOI
-
doi:10.25673/74964
- URN
-
urn:nbn:de:gbv:3:1-822590
- Last update
-
02.06.2025, 12:30 PM CEST
Data provider
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Streitschrift:jur. ; Monografie
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Time of origin
- [S.l.] , 1791
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Reichstadt Köllnischer Gegenbeweis nicht gehabter Administration der ihr 1444. für eine, als Selbstzählerin, übernommene Erzstiftische Schuld von 29900 Goldgulden, nur verschriebenen, verhypothecirten, nicht tradirt- nicht würklich überlieferten, sondern in Erzstiftischen Händen gebliebenen Pfandstücke überhaupt, besonders der Rheinmühlen und der Vettwage ... : in Sachen Sr. Kurfürstichen Durchlaucht zu Kölln wider Herren Bürgermeister und Rath der Kaiserlichen freien Reichsstadt Kölln praet. Mandati de non contraveniendo litteris pignoratitiis etc.
Rechtliche Beantwortung Des, von denen gewesenen Ober-Factoren, des Hoch-Fürstl. Braunschw. Lüneb. Hütten-Wercks, in der gegen sie rechtlichen geführten Inquisition, zu Halle von dasiger Juristen-Facultät durch unwahre Vorstellung der Sache, Vorgangs erschlichenen Responsi : [So geschehen Altdorf den 5. Juni 1727.]
D. Johann Tobias Carrachs, Königl. Preuß. Geheimden Raths, der Friedrichs-Universität Directoris, und Senioris, wie auch der Juristen-Facultät Ordinanii ... Rechtliche Erörterung der Frage: Ob man wohl aus einem blossen Handschreiben eines Erblassers ein Erbschafts-Recht sich anmassen, und darauf klagen könne?
Unterthänigste Vorstellung und Bitte Pro Clementissime decernenda citatione ... In Sachen des rechtswidrig entsetzten Probsten des Prämonstratenser Ordens-Klosters Ohlinghausen in Westphalen Augustin Schelle wider Ihro Churfürstliche Durchlaucht von Kölln, Höchstdero erzbischöfliches Kabinet ... : Mit Anlagen unter den Buchstaben A. bis U. einschl. ; Exhibitum 20ma May 1792
Responsum der Hochlöblichen Juristen-Facultät der Universität Jena, in vermeyntlichen Inquisitions-Sachen Ex Officio vel Commissione mixta an einem- entgegen David- dann Johann, den Vater und Johann Pauschen den Sohn, am andern Theil, in specie Johannes Pauschen den Sohn von achtzehen Jahren, concernirende, und dessen vollführte Erste Defension betreffende, pcto. eines- in dem Rüg-Protocollo de 16. May selbst benennten Unfugs.
Allerunterthänigstes Pro Memoria Ad Causam Des Sachßen-Weißen-Felßischen Debit-Weesens/ in specie die Erfurthische Prætension betreffend: Worbey dermahlen die Eintzige Frage Zu erörtern vorkommet; Ob die von des jetzt-regierenden Herrn Hertzogen zu Sachßen-Weißen-Felß Johann Adolphs, Hochfürstl. Durchl. anbegehrende Depositio, der durch Kayserliche Immission beziehenden Pacht-Nutzungen/ Gegen die Erfurthischen Erben zu gestatten seye?
Acten-mäßige kurtze Nachricht Was es mit der, von weyl. Frauen Generalin von Schlitz genannt von Görtz, wider den Ritter-Orth Rhön-Werra ex prætensa Cessione eingeklagten Schuldforderung vor Bewandnuß habe: Nebst einem Responso der Wohllöblichen Juristen-Facultät zu Tübingen, Mit beygefügten Extractibus sowohlen der Impetrantischen Görtzischen Triplic-Schrifft ... : In Sachen weyl. Frauen Generalin Catharinen Marien von Schlitz genannt von Görtz ... dern Erben entgegen ... Ritter-Hauptmann ... der Fränckischen Reichs-Ritterschafft, Orths Rhön-Werra, Impetraten ...
Abgenöthigte Ehren-Rettung Und glimpflich abfertigende Beleuchtung Dessen, was gegen den, Von Ihro Hochgräflichen Gnaden zu Solms in Laubach Wider Dero in ihrer Widerspenstigkeit von verschiedenen bestärckte Unterthanen zu Freyenseen Anno 1742. nothdringlich ad Comitia genommenen Recurs Herr Johann Carl König, Der Universität zu Marburg und der Juristen-Facultät daselbst Doctor und Professor, Im 8ten Capitel des 10ten Theils seiner Selectorum Juris Publici Novissimorum dem Publico vorzuspiegeln, sich induciren lassen : Nebst Beylagen sub Lit. A. B. C. D. E. & F.
Wahre Geschichts-Erzählung nebst Einem Summarischen Acten-Auszuge, wie auch Angehängten Rechts-Fragen und deren gründlichen Erörterung, in Sachen Mauritzischer Creditoren, namentlich der Wittib Weyl. Carl Geyß zu Frankfurt am Mayn, und Consorten, Appellanten, wieder Marien van Booven, jezt vereheligte van Hof zu Arnheim, Joh. Caspar von Rosenthal zu Wesel und Mathias Goßwin Lups zu Orsoy, im Clevischen, Appellaten : Prioritatis ; Hat Anlagen mit Lit. A. biß YY. beydes inclusive, und darunter sub Lit. TT. ein Rechtliches Bedenken der Hochlöblichen Juristen-Facultät zu Marpurg.