Bestand
Grundherrschaft Obermosel (sächsischer Anteil) (Bestand)
Geschichte: Die Grundherrschaft Obermosel (sächsischer Anteil) befand sich südwestlich von Glauchau. Das Rittergut wurde im 18. Jahrhundert erstmals erwähnt und gehörte mit insgesamt 3.449,99 Steuereinheiten (um 1840) zu den kleineren Gütern in Sachsen. Es war ein schriftsässiges Rittergut. Der Grundherr besaß die Ober- und Erbgerichtsbarkeit über seine Untertanen. Das Rittergut besaß die Gerichtsbarkeit über Güter in Dennheritz, Höckendorf (bei Meerane), Jüdenhain (bei Zwickau), Obermosel, Rothenbach und Wulm. Die Patrimonialgerichtsbarkeit wurde am 11. Oktober 1855 an das Königliche Landgericht Zwickau abgegeben.
Inhalt: Gutsverwaltung.- Grundstücksangelegenheiten.- Testamentsprotokolle.- Kaufprotokolle.- Gerichtsprotokolle.- Gerichtsbuch.- Ablösung von Diensten und Abgaben.
- Bestandssignatur
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Sächsisches Staatsarchiv, 33208
- Umfang
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0,44 (nur lfm)
- Kontext
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Sächsisches Staatsarchiv (Beständegliederung) >> 06. Herrschaften >> 06.02 Sonstige Herrschaften
- Bestandslaufzeit
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1665 - 1771, 1801 - 1855
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- Rechteinformation
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Es gilt die Sächsische Archivbenutzungsverordnung vom 8. September 2022 (SächsGVBl. S. 526).
- Letzte Aktualisierung
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27.11.2023, 08:58 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1665 - 1771, 1801 - 1855