Buchbeitrag

Eckpunkte einer möglichen landesplanerischen Steuerung

Die vorgeschlagenen Eckpunkte empfehlen, alle Einzelhandelsgroßprojekte i. S. d. § 11 Abs. 3 BauNVO sowie die wie ein Einkaufszentrum wirkenden Agglomerationen auch nicht großflächiger Einzelhandelsvorhaben in die landesplanerische Steuerung einzubeziehen. Wichtigstes Schutzgut ist dabei die Erhaltung und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche. Darüber hinaus geht es um eine möglichst verbrauchernahe Versorgung, soweit diese nicht bereits durch die zentralen Versorgungsbereiche sichergestellt wird. Bei der Ausgestaltung der Festlegungen sollte zwischen nahversorgungsrelevanten, zentrenrelevanten und nicht zentrenrelevanten Hauptsortimenten unterschieden werden. Kern- und Sondergebiete für die Ansiedlung von Einzelhandelsgroßprojekten mit zentrenrelevanten Hauptsortimenten sind grundsätzlich nur noch in zentralen Versorgungsbereichen auszuweisen. Eine Ausnahme von diesem Integrationsgebot ist unter engen Voraussetzungen für Einzelhandelsgroßprojekte mit nahversorgungsrelevanten Hauptsortimenten vorzusehen. Eine weitere Ausnahme ist für den großflächigen Einzelhandel mit nicht zentrenrelevanten Hauptsortimenten angezeigt, wenn dieser im allgemeinen Siedlungsbereich liegt und der Umfang der zentrenrelevanten Randsortimente begrenzt wird. Bei größeren Möbel- und Einrichtungshausvorhaben ist eine übermäßige Konzentration auf wenige Standorte zu verhindern, die eine verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung gefährdet oder gar zerstört. Von Einzelhandelsgroßprojekten dürfen keine schädlichen Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche ausgehen (Beeinträchtigungsverbot). Zentrenschädigende Agglomerationen müssen denselben Festlegungen unterworfen und durch entsprechende Bauleitplanungen verhindert werden wie entrenschädigende Einzelhandelsgroßprojekte i. S. d. § 11 Abs 3 BauNVO.

Sprache
Deutsch

Erschienen in
hdl:10419/87623

Klassifikation
Wirtschaft
Thema
Gegenstand und Schutzgüter landesplanerischer Steuerung
sortimentsmäßige Differenzierung
zentrale Versorgungsbereiche und zentralörtliche Gliederung
Konzentrationsgebot und Integrationsgebot
Kongruenzgebot
Beeinträchtigungsverbot
Agglomerationsverbot
Resources to be protected by state planning management
Differentiated retail offerings
Central area retail provision and central place structure
Concentration precept and integration precept
Congruence precept
Impairment prohibition
Agglomeration prohibition

Ereignis
Geistige Schöpfung
(wer)
Janning, Heinz
Ereignis
Veröffentlichung
(wer)
Verlag der ARL - Akademie für Raumforschung und Landesplanung
(wo)
Hannover
(wann)
2012

Handle
URN
urn:nbn:de:0156-3731095
Letzte Aktualisierung
10.03.2025, 11:41 MEZ

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Objekttyp

  • Buchbeitrag

Beteiligte

  • Janning, Heinz
  • Verlag der ARL - Akademie für Raumforschung und Landesplanung

Entstanden

  • 2012

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