Abschnitt

§ 5. Die Eltern sollen ihre Kinder zur Schule halten.

§ 5. Die Eltern sollen ihre Kinder zur Schule halten.

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Public Domain Mark 1.0 Universell

Sprache
Deutsch

Erschienen in
D. Martin Luthers Gedanken über Schulen und Schulwesen aus seinen Schriftn gesammelt; ein Beitrag zur Feier des dritten Jubelfestes der protestantischen Kirchen und Schulen; Erste Abtheilung, womit zu dem am 18.April Nachmittags um 3 Uhr zu haltenden Redeactus alle Gönner und Freunde der Schule ehrerbietigst einladet Christian Ernst August Gröbel, Rector der Kreuzschule

Erschienen
1817

Letzte Aktualisierung
09.04.2025, 13:23 MESZ

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Objekttyp

  • Abschnitt

Entstanden

  • 1817

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