Einblattdruck
Demnach jedermänniglich ohnehin bekannt und erinnerlich ist, welchermassen von hohen Herren Fürsten und Ständen deß Hochlöbl. Fränckischen Craises, unter dem 9. und 23. Novembr. des 1736sten, dann 18. Januarii dieses fortlauffenden Jahrs, in dem Müntz-Wesen ein- und andere Provisional-Verordnung, biß zu einen auf allgemeinen Reichs-Tag erfolgenden Schluß gemacht, und darinnen, absonderlich auch der sogenannten Caroliner halben, gesetzet: und statuirt worden, daß ausser denen gänzlich verrufenen, die in denen zu jedermanns besserer Nachricht affigirten Schematibus angemerckte und benannte Sorten ... gäng und gebe seyn, und verbleiben sollen; Sr. Kayserl. Majestät auch sothane des Hochlöbl. Fränckischen Craises Verordnungen allergerechtigst bestättiget und anbefohlen haben, daß über sothane Provisional-Dvalvation fest gehalten, und darauf angesehen werden solle, daß in Einnahm und Ausgab die abgewürdigte Sorten nicht anderst, als nach dem belieben Devalvations-Fuß ... in Lauf gelassen werden mögten ... : Decretum in Senatu, den 9 Julii, An. 1737
- Alternative title
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Bekanntheit; Erinnerung; Herr; Fürst; Stand; Fränkischer Kreis; 9. November 1736; 23. November 1736; 18. Januar 1737; Münzwesen; Provisionalverordnung; Reichstag; Reichsschluss; Karoliner; Statut; Festsetzung; Nachricht; Verruf; Schema; Anschlag; Sorte; Kaiser; Verordnung; Befehl; Provisionaldevalvation; Festhalten; Einnahme; Ausgabe; Devalvationsfuß;
- Location
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München, Bayerische Staatsbibliothek -- Einbl. V,53 s-78
- Dimensions
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Satzspiegel 28,5 x 32 cm
- Extent
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1 Bl.
- Language
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Deutsch
- Notes
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Ausstellungsdatum: [Nürnberg], 1737, 9. Juli
Druckort und Erscheinungsjahr ermittelt aus Inhalt/Überlieferungszusammenhang und Ausstellungsdatum
Verordnung; Münzverruf
- Keyword
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Münzordnungen und Münzverrufe
- URN
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urn:nbn:de:bvb:12-bsb00099371-8
- Last update
- 27.11.2025, 8:29 AM CET
Data provider
Bayerische Staatsbibliothek. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Einblattdruck