Akte

Verordnungen des Generalstatthalters von Pommern

Wiederholung der Verordnung von 1721 über Zwangsmaßnahmen bei verbotenen Handelsgeschäften, Aufkäufen und Ausfuhren im Barthschen Distrikt und auf dem Fischland.- Hufenumlage für die Bedürfnisse der Städte.- Hufenumlage zur Aufbringung der Kammerzieler (Beitrag zum Unterhalt des Reichskammergericht).- Hufenumlage für die Landstände für die Landstände zur Aufbringung des Magazinkorns (Druckschriften).

Archivaliensignatur
Rep. 13, Nr. 0191

Kontext
Stralsund in den Landständen >> 01. 01.03.10.01. Organisation der Landstände >> 01.03. 01.03.10.01.03. Erlasse und Verordnungen >> 01.03.03. 01.03.10.01.03.03. Verordnungen der schwedisch-pommerschen und preußischen Regierung
Bestand
01.03.10. Stralsund in den Landständen Stralsund in den Landständen

Laufzeit
1730

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Letzte Aktualisierung
29.10.2025, 11:27 MEZ

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Objekttyp

  • Akten

Entstanden

  • 1730

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