Kapitel

Da es unumgaenglich noetig ist ...

Da es unumgaenglich noetig ist ...

Digitalisierung: Tübingen UB

Public Domain Mark 1.0 Universell

Sprache
Deutsch

Erschienen in
Bolt, Johann Kaspar. - Da es unumgänglich nöthig ist eine genaue Kenntniß des Vermögens-Zustandes der in dem Canton Säntis befindlichen Klöster zu bekommen, so werden anmit alle Gläubiger und Schuldner besagter Klöster peremtorisch aufgefordert, ihre an dieselbe rechtmäßig habenden Forderungen und Schulden, binnen einer Zeitfrist, von Dato an gerechnet in 4 Wochen, mir, unterzeichnetem Regierungs-Stadthalter, gewissenhaft und durch Vorlegung der dißfalsigen Documente und Schuld-Titeln einzugeben und ihre Rechtmäßigkeit damit zu erweisen

Erschienen
1797

Letzte Aktualisierung
12.03.2025, 16:23 MEZ

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Objekttyp

  • Kapitel

Entstanden

  • 1797

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