Urkunde

Jost van Craneveldt und Godert Pannekuch, königlic

Regest: Jost van Craneveldt und Godert Pannekuch, königliche Kommissare, schlichten einen Streit zwischen Johann van Erp, genannt Warenberg, einerseits und Beerbten von Hinsbeck und Wankum sowie Willem van Holthausen andererseits. Johann Warenberg als Pächter der Couvenmühle, die er durch M. Gregor van Dejuen von der Rechenkammer zu Brüssel gepachtet hat, wird belastet, durch Stauen des Wassers den Benden oberhalb der Mühle Schaden zugefügt zu haben. Daraufhin haben die Beerbten den Mühlendeich durchgestoßen, so daß die Mühle eine Zeitlang nicht benutzt werden konnte. Die Kommissare ordnen an, dass der Deich wieder aufgerichtet werden soll und zwar in der ersten vollen Woche nach Ostern. Hierbei soll die Gemeinde Grefrath, weil sie den Deich als Mühlenweg benutzt, billigerweise behilflich sein. Ferner soll die Nette an der Hinsbecker Seite zwischen der Mühle des Willem van Holthausen und der Couvenmühle soweit abgegraben werden, bis sie eine Rute breit ist. Damit die Benden künftig vor Schaden bewahrt bleiben, soll an beiden Ufern der Nette ein kleiner Deich aufgeführt werden. Dem Müller wird unter Strafe von 3 Karolinen zur Pflicht gemacht, im Sommer vom halben März bis halben Oktober das Wasser bei seiner Mühle nicht höher als 1 1/2 Fuß über Pegelhöhe zu stauen und deswegen nie mehr als 3 Zugbretter zu setzen. Auch wird dem Müller untersagt, die Arche an seiner Mühle höher, als sie gegenwärtig ist, zulegen. Abschrift.

Archivaliensignatur
K/5
Alt-/Vorsignatur
1
format: K
Formalbeschreibung
Abschrift, Papier, ein Bogen

Kontext
Hinsbeck >> Urkunden
Bestand
D 2 Hinsbeck Hinsbeck

Laufzeit
1569 April 8

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Letzte Aktualisierung
05.11.2025, 15:52 MEZ

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Objekttyp

  • Urkunden

Entstanden

  • 1569 April 8

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