Geldwesen | Monografie | Verordnung
Müntzgebot vnd || Ordenung:|| Welcher gestalt die Chur vnd Für=||sten zu Sachssen etc. jnn jhren Fürstenthumben || vnd Landen/ sich von wegen der grossen vnrich=||tigkeit/ so ein zeither der Müntz halben furgestan=||den/ verglichen vnd vereiniget haben/ Vnd || offentlich im druck haben ausgehen || vnd verkündigen lassen.||
- Weitere Titel
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Muentzgebot vnd Ordenung: Welcher gestalt die Chur vnd Fuersten zu Sachssen etc. jnn jhren Fuerstenthumben vnd Landen sich von wegen der grossen vnrichtigkeit so ein zeither der Muentz halben furgestanden verglichen vnd vereiniget haben Vnd offentlich im druck haben ausgehen vnd verkuendigen lassen.
Muͤntzgebot vnd || Ordenung:|| Welcher gestalt die Chur vnd Fuͤr=||sten zu Sachssen etc. jnn jhren Fuͤrstenthumben || vnd Landen/ sich von wegen der grossen vnrich=||tigkeit/ so ein zeither der Muͤntz halben furgestan=||den/ verglichen vnd vereiniget haben/ Vnd || offentlich im druck haben ausgehen || vnd verkuͤndigen lassen.||
- Standort
-
Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt -- Pon Vf 2036, QK
- VD 16
-
S 1027
- Umfang
-
[4] Bl. ; 4
- Sprache
-
Deutsch
- Urheber
- Beteiligte Personen und Organisationen
-
Rhau, Georg
Sachsen-ernestinische Linie, Kurfürst Johann Friedrich I.
Sachsen-albertinische Linie, Kurfürst Moritz
- Erschienen
-
Wittenberg : Rhau, Georg , 1541
- Förderung
-
Deutsche Forschungsgemeinschaft
- DOI
-
doi:10.25673/opendata2-3293
- URN
-
urn:nbn:de:gbv:3:1-344404
- Letzte Aktualisierung
- 02.06.2025, 11:23 MESZ
Datenpartner
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Geldwesen ; Verordnung ; Monografie
Beteiligte
- Johann Friedrich <I., Sachsen, Kurfürst>
- Moritz <Sachsen, Kurfürst>
- Rhau, Georg
- Sachsen-ernestinische Linie, Kurfürst Johann Friedrich I.
- Sachsen-albertinische Linie, Kurfürst Moritz
Entstanden
- Wittenberg : Rhau, Georg , 1541
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Notariat vnd Teutsche Rhetoric Wes jeden Notariẽ Schreibern Procuratorn Aduocaten Gerichts Raths vnnd Ampts Personen oder Verwaltern Jn Reden vnd Schreiben Jnn vnd Ausserhalb Gericht Jhrer Practic Handlung vnd Commission jeder Sachen Contracten vnd Verbrieffungen zuwissen Schrifftlich vnd Mündtlich zuuersehen vnd gebrauchen von noeten
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