Sachakte
Verordnung: Alle Beamten sollen wissen, dass die Fayence-Fabrik-Direktion zu Kelsterbach den bei ihr kaufenden Händlern Hausierscheine ausstellen kann, dies aber nur tut, wenn die betreffende Person sich mit einem amtlichen Pass legitimiert hat
- Archivaliensignatur
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E 3 A, 42/34
- Sonstige Erschließungsangaben
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Vermerke: Deskriptoren: Kelsterbach
- Kontext
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Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> V Handel und Gewerbe >> V.5 Gewerbe >> V.5.1 Handel und Hausiergewerbe
- Bestand
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E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
- Laufzeit
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Darmstadt, 1808 April 2
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
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- Letzte Aktualisierung
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01.07.2025, 13:41 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Sachakte
Entstanden
- Darmstadt, 1808 April 2