Tektonik

Versorgungsämter

Enthält: Einzelfallakten (Versorgung von Beschädigten, Hinterbliebenen, Verbrechensopfern sowie Häftlingsentschädigungen und Heimaufsicht), Personalakten, Generalakten, Kassenbücher (Haupt- und Titelbücher), Rechnungsbücher
Laufzeit: 1863, 1872, 1898-2007

Enthält: Einzelfallakten (Versorgung von Beschädigten, Hinterbliebenen, Verbrechensopfern sowie Häftlingsentschädigungen und Heimaufsicht), Personalakten, Generalakten, Kassenbücher (Haupt- und Titelbücher), Rechnungsbücher
Laufzeit: 1863, 1872, 1898-2007

Enthält: Einzelfallakten (Versorgung von Beschädigten, Hinterbliebenen, Verbrechensopfern sowie Häftlingsentschädigungen und Heimaufsicht), Personalakten, Generalakten, Kassenbücher (Haupt- und Titelbücher), Rechnungsbücher
Laufzeit: 1863, 1872, 1898-2007

Enthält: Einzelfallakten (Versorgung von Beschädigten, Hinterbliebenen, Verbrechensopfern sowie Häftlingsentschädigungen und Heimaufsicht), Personalakten, Generalakten, Kassenbücher (Haupt- und Titelbücher), Rechnungsbücher
Laufzeit: 1863, 1872, 1898-2007

Geschichte des Bestandsbildners: Die Folgen des 1. Weltkriegs bildeten den Anstoß für einen gesetzlich festgeschriebenen Rechtsanspruch auf staatliche Versorgung der Soldaten und der Hinterbliebenen von Kriegsopfern. Seit 1918 wurde das Versorgungswesen dem neu gegründeten Arbeitsministerium zugeordnet. Mit dem Gesetz über die Versorgungsbehörden vom 26.5.1920 wurde das Versorgungsamt in Kassel als Lokalbehörde gegründet, das fortan über die Gewährung staatlicher Unterstützung zu entscheiden hatte. Das Hauptversorgungsamt in Kassel als Mittelstufe der Verwaltung übte hauptsächlich Dienst- und Fachaufsichtsaufgaben aus. Die Grundsätze eines allgemeinen Rechtsanspruchs für alle Kriegsopfer mit dem Ziel der Reintegration in die Gesellschaft wurden mit dem Reichsversorgungsgesetz (RVG) vom 12.5.1920 neu geregelt. Am 1.4.1938 ergänzte man das Gesetz mit spezifisch nationalsozialistischen Elementen, die auf Wehrtauglichkeit und Kriegsmotivation abzielten. Gleichzeitig übertrug man die Versorgungsangelegenheiten auf die Versorgungsabteilungen der Wehrbezirkskommandos, die am 26.8.1938 in Wehrmachtsfürsorge- und Wehrmachtsversorgungsämter umgenannt wurden. Nach der Auflösung der deutschen Versorgungsgesetzgebung und der NS-Kriegsopferversorgung 1946 regelten die Alliierten das Versorgungssystem für die Besatzungszone jeweils neu. In Hessen wurde eine eigene Versorgungsleistung erst mit dem Gesetz über Leistungen an Körperbeschädigte am 8.4.1947 ins Leben gerufen. Dieses Gesetz richtete die Kriegsopferversorgung nach den Vorschriften der Unfallversicherung aus, was auf eine Steigerung des Leistungsniveaus gegenüber der Armenfürsorge hinauslief. Die Ausführung oblag formell der hessischen Landesversicherungsanstalt, die zudem für die Versorgungsämter zuständig war. Die Gründung der Bundesrepublik Deutschland machte eine bundeseinheitliche gestaltete Kriegsopferversorgung notwendig. In enger Anlehnung an das RVG der Weimarer Republik erstellte das Bundesarbeitsministerium das Bundesversorgungsgesetz (BVG) vom 20.12.1950, das allen Kriegsversehrten mit einer Beeinträchtigung der Erwerbstätigkeit von mindestens 25 Prozent sowie den Hinterbliebenen von Kriegsopfern Renten und medizinische Versorgungsleistungen zusprach. Infolge des Gesetzes über die Errichtung der Verwaltungsbehörden der Kriegsopferversorgung vom 12.3.1951 errichtete der Hessische Minister für Arbeit, Landwirtschaft und Wirtschaft am 11.6.1951 per Erlass das Landesversorgungsamt in Frankfurt a.M., das dortige Versorgungsamt sowie im Marburger Archivsprengel die Versorgungsämter Fulda (mit der Außenstelle Bad Hersfeld), Kassel und Marburg. Zur Versorgungsverwaltung zählten 1951 ferner die Orthopädische Versorgungsstelle in Kassel, die Versorgungsärztliche Untersuchungsstelle in Kassel, die Kuranstalt in Marburg sowie das Krankenbuchlager bei dem Versorgungsamt Kassel. In der Folgezeit wurde das Aufgabenspektrum auch auf den Bundesgrenzschutz angewendet. Seit den 1970er Jahren übertrug die hessische Landesregierung den Versorgungsämtern die Zuständigkeit für die Durchführung des Schwerbehindertengesetzes, des Heimgesetzes und des Bundeserziehungsgeldgesetzes sowie die Abwicklung der Ausbildungsvergütung in der Altenpflege, die Genehmigung der Krankenhauspflegesätze und die Vergabe von Fördermitteln für Sozialstationen in Hessen. Die hessische Landesverwaltung zog mit dem Erlass 'Neubezeichnung der Dienststellen der hessischen Versorgungsverwaltung' vom 7.7.1993 die Konsequenz aus der Wandlung von einer Spezialverwaltung für Kriegsopfer hin zu einer Mischverwaltung für Soziales und Familie. Seit dem 1.10.1993 führt das Landesversorgungsamt Hessen die Bezeichnung Hessisches Landesamt für Versorgung und Soziales. Das Hessische Landesamt für Versorgung und Soziales wurde 2002 als eigenständige Landesmittelbehörde aufgelöst und als Abteilung dem Regierungspräsidium Gießen angegliedert. Infolge von Einsparmaßnahmen wurde 2005 das Amt für Versorgung und Soziales in Marburg geschlossen und die Aufgaben in das Versorgungsamt Gießen eingegliedert.

Geschichte des Bestandsbildners: Die Folgen des 1. Weltkriegs bildeten den Anstoß für einen gesetzlich festgeschriebenen Rechtsanspruch auf staatliche Versorgung der Soldaten und der Hinterbliebenen von Kriegsopfern. Seit 1918 wurde das Versorgungswesen dem neu gegründeten Arbeitsministerium zugeordnet. Mit dem Gesetz über die Versorgungsbehörden vom 26.5.1920 wurde das Versorgungsamt in Kassel als Lokalbehörde gegründet, das fortan über die Gewährung staatlicher Unterstützung zu entscheiden hatte. Das Hauptversorgungsamt in Kassel als Mittelstufe der Verwaltung übte hauptsächlich Dienst- und Fachaufsichtsaufgaben aus. Die Grundsätze eines allgemeinen Rechtsanspruchs für alle Kriegsopfer mit dem Ziel der Reintegration in die Gesellschaft wurden mit dem Reichsversorgungsgesetz (RVG) vom 12.5.1920 neu geregelt. Am 1.4.1938 ergänzte man das Gesetz mit spezifisch nationalsozialistischen Elementen, die auf Wehrtauglichkeit und Kriegsmotivation abzielten. Gleichzeitig übertrug man die Versorgungsangelegenheiten auf die Versorgungsabteilungen der Wehrbezirkskommandos, die am 26.8.1938 in Wehrmachtsfürsorge- und Wehrmachtsversorgungsämter umgenannt wurden. Nach der Auflösung der deutschen Versorgungsgesetzgebung und der NS-Kriegsopferversorgung 1946 regelten die Alliierten das Versorgungssystem für die Besatzungszone jeweils neu. In Hessen wurde eine eigene Versorgungsleistung erst mit dem Gesetz über Leistungen an Körperbeschädigte am 8.4.1947 ins Leben gerufen. Dieses Gesetz richtete die Kriegsopferversorgung nach den Vorschriften der Unfallversicherung aus, was auf eine Steigerung des Leistungsniveaus gegenüber der Armenfürsorge hinauslief. Die Ausführung oblag formell der hessischen Landesversicherungsanstalt, die zudem für die Versorgungsämter zuständig war. Die Gründung der Bundesrepublik Deutschland machte eine bundeseinheitliche gestaltete Kriegsopferversorgung notwendig. In enger Anlehnung an das RVG der Weimarer Republik erstellte das Bundesarbeitsministerium das Bundesversorgungsgesetz (BVG) vom 20.12.1950, das allen Kriegsversehrten mit einer Beeinträchtigung der Erwerbstätigkeit von mindestens 25 Prozent sowie den Hinterbliebenen von Kriegsopfern Renten und medizinische Versorgungsleistungen zusprach. Infolge des Gesetzes über die Errichtung der Verwaltungsbehörden der Kriegsopferversorgung vom 12.3.1951 errichtete der Hessische Minister für Arbeit, Landwirtschaft und Wirtschaft am 11.6.1951 per Erlass das Landesversorgungsamt in Frankfurt a.M., das dortige Versorgungsamt sowie im Marburger Archivsprengel die Versorgungsämter Fulda (mit der Außenstelle Bad Hersfeld), Kassel und Marburg. Zur Versorgungsverwaltung zählten 1951 ferner die Orthopädische Versorgungsstelle in Kassel, die Versorgungsärztliche Untersuchungsstelle in Kassel, die Kuranstalt in Marburg sowie das Krankenbuchlager bei dem Versorgungsamt Kassel. In der Folgezeit wurde das Aufgabenspektrum auch auf den Bundesgrenzschutz angewendet. Seit den 1970er Jahren übertrug die hessische Landesregierung den Versorgungsämtern die Zuständigkeit für die Durchführung des Schwerbehindertengesetzes, des Heimgesetzes und des Bundeserziehungsgeldgesetzes sowie die Abwicklung der Ausbildungsvergütung in der Altenpflege, die Genehmigung der Krankenhauspflegesätze und die Vergabe von Fördermitteln für Sozialstationen in Hessen. Die hessische Landesverwaltung zog mit dem Erlass 'Neubezeichnung der Dienststellen der hessischen Versorgungsverwaltung' vom 7.7.1993 die Konsequenz aus der Wandlung von einer Spezialverwaltung für Kriegsopfer hin zu einer Mischverwaltung für Soziales und Familie. Seit dem 1.10.1993 führt das Landesversorgungsamt Hessen die Bezeichnung Hessisches Landesamt für Versorgung und Soziales. Das Hessische Landesamt für Versorgung und Soziales wurde 2002 als eigenständige Landesmittelbehörde aufgelöst und als Abteilung dem Regierungspräsidium Gießen angegliedert. Infolge von Einsparmaßnahmen wurde 2005 das Amt für Versorgung und Soziales in Marburg geschlossen und die Aufgaben in das Versorgungsamt Gießen eingegliedert.

Findmittel: Abgabelisten zu 73,5 m

Findmittel: Abgabelisten zu 73,5 m

Bestandsgeschichte: Anfang der 1960er Jahre erließen sowohl das hessische Sozialministerium als auch das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung erste Bestimmungen zur Aufbewahrung, Aussonderungen und Anbietungen von Versorgungsakten, Beiakten und orthopädischen Akten im Bereich der Kriegsopferversorgung. Das Staatsarchiv Marburg übernahm seit 1961 regelmäßig solche Einzelfallakten aus den Versorgungsämtern Fulda, Marburg, Kassel und der Orthopädische Versorgungsstelle in Kassel, die die Regelung der Versorgungsansprüche von Kriegsopfern sowie der Hinterbliebenen von Kriegsopfern betrafen. Seit den 1970er Jahren wurden die juristisch relevanten Bestandteile von ausgesuchten Versorgungsakten, deren Aufbewahrungsfristen abgelaufen und die weder als medizinisch noch als historisch wertvoll bewertet wurden, beim Landesversorgungsamt verfilmt und danach vernichtet. Die letzten Ablieferungen erfolgten im Jahr 2004.

Bestandsgeschichte: Anfang der 1960er Jahre erließen sowohl das hessische Sozialministerium als auch das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung erste Bestimmungen zur Aufbewahrung, Aussonderungen und Anbietungen von Versorgungsakten, Beiakten und orthopädischen Akten im Bereich der Kriegsopferversorgung. Das Staatsarchiv Marburg übernahm seit 1961 regelmäßig solche Einzelfallakten aus den Versorgungsämtern Fulda, Marburg, Kassel und der Orthopädische Versorgungsstelle in Kassel, die die Regelung der Versorgungsansprüche von Kriegsopfern sowie der Hinterbliebenen von Kriegsopfern betrafen. Seit den 1970er Jahren wurden die juristisch relevanten Bestandteile von ausgesuchten Versorgungsakten, deren Aufbewahrungsfristen abgelaufen und die weder als medizinisch noch als historisch wertvoll bewertet wurden, beim Landesversorgungsamt verfilmt und danach vernichtet. Die letzten Ablieferungen erfolgten im Jahr 2004.

Literatur: Die hessische Versorgungsverwaltung, hrsg. Präsident des Hessischen Landesamtes für Versorgung und Soziales, Frankfurt 1994.

Literatur: Die hessische Versorgungsverwaltung, hrsg. Präsident des Hessischen Landesamtes für Versorgung und Soziales, Frankfurt 1994.

Literatur: Zilien, Johann, Bewertung der Unterlagen der Versorgungsverwaltung, dargestellt am Beispiel Hessen, in: Archivalische Zeitschrift 83 (2000), S. 73-92;

Literatur: Zilien, Johann, Bewertung der Unterlagen der Versorgungsverwaltung, dargestellt am Beispiel Hessen, in: Archivalische Zeitschrift 83 (2000), S. 73-92;

Kontext
Hessisches Staatsarchiv Marburg (Archivtektonik) >> Gliederung >> Akten ab 1867 >> Fachverwaltungen und fachliche Einrichtungen >> Gesundheits- und Sozialwesen

Weitere Objektseiten
Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
Letzte Aktualisierung
27.05.2024, 10:19 MESZ

Datenpartner

Dieses Objekt wird bereitgestellt von:
Hessisches Staatsarchiv Marburg. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.

Ähnliche Objekte (12)