Tektonik
Versorgungsämter
Enthält: Einzelfallakten
(Versorgung von Beschädigten, Hinterbliebenen, Verbrechensopfern
sowie Häftlingsentschädigungen und Heimaufsicht), Personalakten,
Generalakten, Kassenbücher (Haupt- und Titelbücher),
Rechnungsbücher
Laufzeit: 1863, 1872,
1898-2007
Enthält: Einzelfallakten
(Versorgung von Beschädigten, Hinterbliebenen, Verbrechensopfern
sowie Häftlingsentschädigungen und Heimaufsicht), Personalakten,
Generalakten, Kassenbücher (Haupt- und Titelbücher),
Rechnungsbücher
Laufzeit: 1863, 1872,
1898-2007
Enthält: Einzelfallakten
(Versorgung von Beschädigten, Hinterbliebenen, Verbrechensopfern
sowie Häftlingsentschädigungen und Heimaufsicht), Personalakten,
Generalakten, Kassenbücher (Haupt- und Titelbücher),
Rechnungsbücher
Laufzeit: 1863, 1872,
1898-2007
Enthält: Einzelfallakten
(Versorgung von Beschädigten, Hinterbliebenen, Verbrechensopfern
sowie Häftlingsentschädigungen und Heimaufsicht), Personalakten,
Generalakten, Kassenbücher (Haupt- und Titelbücher),
Rechnungsbücher
Laufzeit: 1863, 1872,
1898-2007
Geschichte des Bestandsbildners:
Die Folgen des 1. Weltkriegs bildeten den Anstoß für einen
gesetzlich festgeschriebenen Rechtsanspruch auf staatliche
Versorgung der Soldaten und der Hinterbliebenen von Kriegsopfern.
Seit 1918 wurde das Versorgungswesen dem neu gegründeten
Arbeitsministerium zugeordnet. Mit dem Gesetz über die
Versorgungsbehörden vom 26.5.1920 wurde das Versorgungsamt in
Kassel als Lokalbehörde gegründet, das fortan über die Gewährung
staatlicher Unterstützung zu entscheiden hatte. Das
Hauptversorgungsamt in Kassel als Mittelstufe der Verwaltung übte
hauptsächlich Dienst- und Fachaufsichtsaufgaben aus. Die Grundsätze
eines allgemeinen Rechtsanspruchs für alle Kriegsopfer mit dem Ziel
der Reintegration in die Gesellschaft wurden mit dem
Reichsversorgungsgesetz (RVG) vom 12.5.1920 neu geregelt. Am
1.4.1938 ergänzte man das Gesetz mit spezifisch
nationalsozialistischen Elementen, die auf Wehrtauglichkeit und
Kriegsmotivation abzielten. Gleichzeitig übertrug man die
Versorgungsangelegenheiten auf die Versorgungsabteilungen der
Wehrbezirkskommandos, die am 26.8.1938 in Wehrmachtsfürsorge- und
Wehrmachtsversorgungsämter umgenannt wurden. Nach der Auflösung der
deutschen Versorgungsgesetzgebung und der NS-Kriegsopferversorgung
1946 regelten die Alliierten das Versorgungssystem für die
Besatzungszone jeweils neu. In Hessen wurde eine eigene
Versorgungsleistung erst mit dem Gesetz über Leistungen an
Körperbeschädigte am 8.4.1947 ins Leben gerufen. Dieses Gesetz
richtete die Kriegsopferversorgung nach den Vorschriften der
Unfallversicherung aus, was auf eine Steigerung des
Leistungsniveaus gegenüber der Armenfürsorge hinauslief. Die
Ausführung oblag formell der hessischen Landesversicherungsanstalt,
die zudem für die Versorgungsämter zuständig war. Die Gründung der
Bundesrepublik Deutschland machte eine bundeseinheitliche
gestaltete Kriegsopferversorgung notwendig. In enger Anlehnung an
das RVG der Weimarer Republik erstellte das
Bundesarbeitsministerium das Bundesversorgungsgesetz (BVG) vom
20.12.1950, das allen Kriegsversehrten mit einer Beeinträchtigung
der Erwerbstätigkeit von mindestens 25 Prozent sowie den
Hinterbliebenen von Kriegsopfern Renten und medizinische
Versorgungsleistungen zusprach. Infolge des Gesetzes über die
Errichtung der Verwaltungsbehörden der Kriegsopferversorgung vom
12.3.1951 errichtete der Hessische Minister für Arbeit,
Landwirtschaft und Wirtschaft am 11.6.1951 per Erlass das
Landesversorgungsamt in Frankfurt a.M., das dortige Versorgungsamt
sowie im Marburger Archivsprengel die Versorgungsämter Fulda (mit
der Außenstelle Bad Hersfeld), Kassel und Marburg. Zur
Versorgungsverwaltung zählten 1951 ferner die Orthopädische
Versorgungsstelle in Kassel, die Versorgungsärztliche
Untersuchungsstelle in Kassel, die Kuranstalt in Marburg sowie das
Krankenbuchlager bei dem Versorgungsamt Kassel. In der Folgezeit
wurde das Aufgabenspektrum auch auf den Bundesgrenzschutz
angewendet. Seit den 1970er Jahren übertrug die hessische
Landesregierung den Versorgungsämtern die Zuständigkeit für die
Durchführung des Schwerbehindertengesetzes, des Heimgesetzes und
des Bundeserziehungsgeldgesetzes sowie die Abwicklung der
Ausbildungsvergütung in der Altenpflege, die Genehmigung der
Krankenhauspflegesätze und die Vergabe von Fördermitteln für
Sozialstationen in Hessen. Die hessische Landesverwaltung zog mit
dem Erlass 'Neubezeichnung der Dienststellen der hessischen
Versorgungsverwaltung' vom 7.7.1993 die Konsequenz aus der Wandlung
von einer Spezialverwaltung für Kriegsopfer hin zu einer
Mischverwaltung für Soziales und Familie. Seit dem 1.10.1993 führt
das Landesversorgungsamt Hessen die Bezeichnung Hessisches
Landesamt für Versorgung und Soziales. Das Hessische Landesamt für
Versorgung und Soziales wurde 2002 als eigenständige
Landesmittelbehörde aufgelöst und als Abteilung dem
Regierungspräsidium Gießen angegliedert. Infolge von
Einsparmaßnahmen wurde 2005 das Amt für Versorgung und Soziales in
Marburg geschlossen und die Aufgaben in das Versorgungsamt Gießen
eingegliedert.
Geschichte des Bestandsbildners:
Die Folgen des 1. Weltkriegs bildeten den Anstoß für einen
gesetzlich festgeschriebenen Rechtsanspruch auf staatliche
Versorgung der Soldaten und der Hinterbliebenen von Kriegsopfern.
Seit 1918 wurde das Versorgungswesen dem neu gegründeten
Arbeitsministerium zugeordnet. Mit dem Gesetz über die
Versorgungsbehörden vom 26.5.1920 wurde das Versorgungsamt in
Kassel als Lokalbehörde gegründet, das fortan über die Gewährung
staatlicher Unterstützung zu entscheiden hatte. Das
Hauptversorgungsamt in Kassel als Mittelstufe der Verwaltung übte
hauptsächlich Dienst- und Fachaufsichtsaufgaben aus. Die Grundsätze
eines allgemeinen Rechtsanspruchs für alle Kriegsopfer mit dem Ziel
der Reintegration in die Gesellschaft wurden mit dem
Reichsversorgungsgesetz (RVG) vom 12.5.1920 neu geregelt. Am
1.4.1938 ergänzte man das Gesetz mit spezifisch
nationalsozialistischen Elementen, die auf Wehrtauglichkeit und
Kriegsmotivation abzielten. Gleichzeitig übertrug man die
Versorgungsangelegenheiten auf die Versorgungsabteilungen der
Wehrbezirkskommandos, die am 26.8.1938 in Wehrmachtsfürsorge- und
Wehrmachtsversorgungsämter umgenannt wurden. Nach der Auflösung der
deutschen Versorgungsgesetzgebung und der NS-Kriegsopferversorgung
1946 regelten die Alliierten das Versorgungssystem für die
Besatzungszone jeweils neu. In Hessen wurde eine eigene
Versorgungsleistung erst mit dem Gesetz über Leistungen an
Körperbeschädigte am 8.4.1947 ins Leben gerufen. Dieses Gesetz
richtete die Kriegsopferversorgung nach den Vorschriften der
Unfallversicherung aus, was auf eine Steigerung des
Leistungsniveaus gegenüber der Armenfürsorge hinauslief. Die
Ausführung oblag formell der hessischen Landesversicherungsanstalt,
die zudem für die Versorgungsämter zuständig war. Die Gründung der
Bundesrepublik Deutschland machte eine bundeseinheitliche
gestaltete Kriegsopferversorgung notwendig. In enger Anlehnung an
das RVG der Weimarer Republik erstellte das
Bundesarbeitsministerium das Bundesversorgungsgesetz (BVG) vom
20.12.1950, das allen Kriegsversehrten mit einer Beeinträchtigung
der Erwerbstätigkeit von mindestens 25 Prozent sowie den
Hinterbliebenen von Kriegsopfern Renten und medizinische
Versorgungsleistungen zusprach. Infolge des Gesetzes über die
Errichtung der Verwaltungsbehörden der Kriegsopferversorgung vom
12.3.1951 errichtete der Hessische Minister für Arbeit,
Landwirtschaft und Wirtschaft am 11.6.1951 per Erlass das
Landesversorgungsamt in Frankfurt a.M., das dortige Versorgungsamt
sowie im Marburger Archivsprengel die Versorgungsämter Fulda (mit
der Außenstelle Bad Hersfeld), Kassel und Marburg. Zur
Versorgungsverwaltung zählten 1951 ferner die Orthopädische
Versorgungsstelle in Kassel, die Versorgungsärztliche
Untersuchungsstelle in Kassel, die Kuranstalt in Marburg sowie das
Krankenbuchlager bei dem Versorgungsamt Kassel. In der Folgezeit
wurde das Aufgabenspektrum auch auf den Bundesgrenzschutz
angewendet. Seit den 1970er Jahren übertrug die hessische
Landesregierung den Versorgungsämtern die Zuständigkeit für die
Durchführung des Schwerbehindertengesetzes, des Heimgesetzes und
des Bundeserziehungsgeldgesetzes sowie die Abwicklung der
Ausbildungsvergütung in der Altenpflege, die Genehmigung der
Krankenhauspflegesätze und die Vergabe von Fördermitteln für
Sozialstationen in Hessen. Die hessische Landesverwaltung zog mit
dem Erlass 'Neubezeichnung der Dienststellen der hessischen
Versorgungsverwaltung' vom 7.7.1993 die Konsequenz aus der Wandlung
von einer Spezialverwaltung für Kriegsopfer hin zu einer
Mischverwaltung für Soziales und Familie. Seit dem 1.10.1993 führt
das Landesversorgungsamt Hessen die Bezeichnung Hessisches
Landesamt für Versorgung und Soziales. Das Hessische Landesamt für
Versorgung und Soziales wurde 2002 als eigenständige
Landesmittelbehörde aufgelöst und als Abteilung dem
Regierungspräsidium Gießen angegliedert. Infolge von
Einsparmaßnahmen wurde 2005 das Amt für Versorgung und Soziales in
Marburg geschlossen und die Aufgaben in das Versorgungsamt Gießen
eingegliedert.
Findmittel: Abgabelisten zu 73,5
m
Findmittel: Abgabelisten zu 73,5
m
Bestandsgeschichte: Anfang der
1960er Jahre erließen sowohl das hessische Sozialministerium als
auch das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung erste
Bestimmungen zur Aufbewahrung, Aussonderungen und Anbietungen von
Versorgungsakten, Beiakten und orthopädischen Akten im Bereich der
Kriegsopferversorgung. Das Staatsarchiv Marburg übernahm seit 1961
regelmäßig solche Einzelfallakten aus den Versorgungsämtern Fulda,
Marburg, Kassel und der Orthopädische Versorgungsstelle in Kassel,
die die Regelung der Versorgungsansprüche von Kriegsopfern sowie
der Hinterbliebenen von Kriegsopfern betrafen. Seit den 1970er
Jahren wurden die juristisch relevanten Bestandteile von
ausgesuchten Versorgungsakten, deren Aufbewahrungsfristen
abgelaufen und die weder als medizinisch noch als historisch
wertvoll bewertet wurden, beim Landesversorgungsamt verfilmt und
danach vernichtet. Die letzten Ablieferungen erfolgten im Jahr
2004.
Bestandsgeschichte: Anfang der
1960er Jahre erließen sowohl das hessische Sozialministerium als
auch das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung erste
Bestimmungen zur Aufbewahrung, Aussonderungen und Anbietungen von
Versorgungsakten, Beiakten und orthopädischen Akten im Bereich der
Kriegsopferversorgung. Das Staatsarchiv Marburg übernahm seit 1961
regelmäßig solche Einzelfallakten aus den Versorgungsämtern Fulda,
Marburg, Kassel und der Orthopädische Versorgungsstelle in Kassel,
die die Regelung der Versorgungsansprüche von Kriegsopfern sowie
der Hinterbliebenen von Kriegsopfern betrafen. Seit den 1970er
Jahren wurden die juristisch relevanten Bestandteile von
ausgesuchten Versorgungsakten, deren Aufbewahrungsfristen
abgelaufen und die weder als medizinisch noch als historisch
wertvoll bewertet wurden, beim Landesversorgungsamt verfilmt und
danach vernichtet. Die letzten Ablieferungen erfolgten im Jahr
2004.
Literatur: Die hessische
Versorgungsverwaltung, hrsg. Präsident des Hessischen Landesamtes
für Versorgung und Soziales, Frankfurt 1994.
Literatur: Die hessische
Versorgungsverwaltung, hrsg. Präsident des Hessischen Landesamtes
für Versorgung und Soziales, Frankfurt 1994.
Literatur: Zilien, Johann,
Bewertung der Unterlagen der Versorgungsverwaltung, dargestellt am
Beispiel Hessen, in: Archivalische Zeitschrift 83 (2000), S.
73-92;
Literatur: Zilien, Johann,
Bewertung der Unterlagen der Versorgungsverwaltung, dargestellt am
Beispiel Hessen, in: Archivalische Zeitschrift 83 (2000), S.
73-92;
- Kontext
-
Hessisches Staatsarchiv Marburg (Archivtektonik) >> Gliederung >> Akten ab 1867 >> Fachverwaltungen und fachliche Einrichtungen >> Gesundheits- und Sozialwesen
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27.05.2024, 10:19 MESZ
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