Abschnitt
Urkunde : Gülte des Johann von Schöllenbach zugunsten der Deutschordenskommende Weinheim
Der Edelknecht Johann von Schöllenbach (Schellinbuch) bekennt, dass er mit Bruder Siegfried von Venningen, Komtur des Deutschordenshauses zu Weinheim, und den Brüdern des Ordenshauses wegen der wechselseitig schuldigen Zinsen, und zwar Hellerzinsen, Kappenzinsen und Weinzinsen, übereingekommen ist. Er bleibt dem Deutschordenshaus noch eine ewige Gülte von 1 Malter ewiges Korngeld schuldig, die vom Sinsheimer Gut zu Hemsbach zu entrichten ist. Das Sinsheimer Gut besteht aus 3 Morgen Acker und Bäumen. Davon liegt 1 Morgen oberhalb der Straße, grenzt an den Sulzbach und an das Gut der Schwende [von Weinheim] in der Borgaßin; ½ Morgen ebenda, grenzt an den Sulzbach und an das Gut von Herwig Struphaser; ½ Morgen an zwei Enden, dazwischen liegt 1 Viertel des Klosters Lorsch; 1 Rute am Sulzbach, grenzt an das Gut des Klosters Neuburg; ½ Morgen unterhalb der Straße zum Sulzbach, grenzt an das Gut des Herwig Struphaser; 2 Mannesmahd Wiesen am Bußenbruche. Der Malter Korngeld ist zwischen den beiden Frauentagen [15.8.–22.8.] oder innerhalb von 8 Tagen darauf zu entrichten. Als Sicherheit für die Zahlung der Korngülte setzt Johann von Schöllenbach sein Haus und seine Hofreite mit allem Zubehör in der Altstadt von Weinheim ein, wo er derzeit wohnt. Johann von Schöllenbach bittet die Bürgermeister Sybeltin und Ortwyn sowie den Rat der Stadt Weinheim, diese Vereinbarung zu besiegeln. Zeugen: H[ans] Smyt und Johann Wilde, beide Schöffen aus der Altstadt [von Weinheim]. Ankündigung des Stadtsiegels von Weinheim. Datum . Anno . dominj . Mo . CCCo . LXIIIJo . feria . sexta . proxima . post festum pasche.
Der Edelknecht Johann von Schöllenbach (Schellinbuch) bekennt, dass er mit Bruder Siegfried von Venningen, Komtur des Deutschordenshauses zu Weinheim, und den Brüdern des Ordenshauses wegen der wechselseitig schuldigen Zinsen, und zwar Hellerzinsen, Kappenzinsen und Weinzinsen, übereingekommen ist. Er bleibt dem Deutschordenshaus noch eine ewige Gülte von 1 Malter ewiges Korngeld schuldig, die vom Sinsheimer Gut zu Hemsbach zu entrichten ist. Das Sinsheimer Gut besteht aus 3 Morgen Acker und Bäumen. Davon liegt 1 Morgen oberhalb der Straße, grenzt an den Sulzbach und an das Gut der Schwende [von Weinheim] in der Borgaßin; ½ Morgen ebenda, grenzt an den Sulzbach und an das Gut von Herwig Struphaser; ½ Morgen an zwei Enden, dazwischen liegt 1 Viertel des Klosters Lorsch; 1 Rute am Sulzbach, grenzt an das Gut des Klosters Neuburg; ½ Morgen unterhalb der Straße zum Sulzbach, grenzt an das Gut des Herwig Struphaser; 2 Mannesmahd Wiesen am Bußenbruche. Der Malter Korngeld ist zwischen den beiden Frauentagen [15.8.–22.8.] oder innerhalb von 8 Tagen darauf zu entrichten. Als Sicherheit für die Zahlung der Korngülte setzt Johann von Schöllenbach sein Haus und seine Hofreite mit allem Zubehör in der Altstadt von Weinheim ein, wo er derzeit wohnt. Johann von Schöllenbach bittet die Bürgermeister Sybeltin und Ortwyn sowie den Rat der Stadt Weinheim, diese Vereinbarung zu besiegeln. Zeugen: H[ans] Smyt und Johann Wilde, beide Schöffen aus der Altstadt [von Weinheim]. Ankündigung des Stadtsiegels von Weinheim. Datum . Anno . dominj . Mo . CCCo . LXIIIJo . feria . sexta . proxima . post festum pasche.
- Location
-
Karlsruhe, Generallandesarchiv -- Bestand 43, Nr. 3266
- Extent
-
Einzelblatt
- Material
-
Pergament
- Edition
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Ausfertigung
- Language
-
Deutsch
- Series
-
UBHD
Handschriften
Digitalisierung wertvoller Bestände baden-württembergischer Bibliotheken
Archivum Laureshamense – digital: Lorsch - Archiv
- Keyword
-
Gült
- Published
-
[Weinheim] , 1364-03-29
- DOI
-
10.11588/diglit.32906
- URN
-
urn:nbn:de:bsz:16-diglit-329065
- Last update
-
04.06.2025, 2:00 PM CEST
Data provider
Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg. Universitätsbibliothek. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Abschnitt
Time of origin
- [Weinheim] , 1364-03-29