Urkunde
Hartmann Ulner v. Dieburg schreibt dem Grafen Johann v. Katzenelnbogen, dass er und sein Mainzer Herr ihn schon wiederholt gebeten hätten, ihm (Ha...
- Reference number
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401
- Formal description
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Ausfertigung (mit Unterschrift, Außenadresse und Briefsg.-verschluss) Staatsarchiv Darmstadt, Grafschaft K., Landessachen; gleichzeitige Kopie Staatsarchiv Darmstadt
- Further information
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Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: 1435 uff sondag nach unser frauwen dag concepcionis
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Hartmann Ulner v. Dieburg schreibt dem Grafen Johann v. Katzenelnbogen, dass er und sein Mainzer Herr ihn schon wiederholt gebeten hätten, ihm (Hartmann) die ihm zustehenden 300 Gulden zu zahlen. Daraufhin habe er (Johann) dem Mainzer Erzbischof mit Schreiben vom 12. September (mandag nach nativitatis Marie virginis) geantwortet er (Hartmann) habe die rechtlichen Bedingungen des Spruches des Isenburgers nicht erfüllt, was er sich durch den Isenburger erläutern lassen möge (Es muss also auch ein mit Nr. 3728 gleichlautendes Schreiben Graf Johanns an Erzbischof Dietrich vorgelegen haben). Daraufhin erkläre er (Hartmann), dass er, wie schon wiederholt angeboten, auch jetzt noch mit einer Klärung der Frage durch den Isenburger einverstanden sei, dass dieser aber die Sache nicht übernehmen wolle. Er bitte ihn (den Grafen) daher um Austrag dieses Falles vor dem Mainzer Erzbischof, wo sich dann finden werde, wer die Bedingungen des Isenburger Spruches erfüllt habe und wer nicht. Wenn er (Graf Johann) in seinem Schreiben an den Mainzer Herrn ihn (Hartmann) wegen Erzhausen abermals an das Märkerding zu Gerau verwiesen habe (vegl. Nr. 3727), so wisse er (Graf Johann) wohl, dass er (Hartmann) mit seinen Freunden schon zu Zeiten des verstorbenen Erzbischof Konrad von Mainz wiederholt dortselbst erschienen sei. Als jetzt aber die Beauftragten des Mainzer Herrn und des Junkers von Sayn um ein Märkerding gemäß altem Herkommen gebeten hätten, mit dem er sich wohl zufrieden gegeben hätte, sei ihnen das abgeschlagen worden (vgl. Nr. 3684). Er bitte ihn (den Grafen) aber erneut, ihn bei seinen alten und lange hergebrachten Rechten zu belassen. Wolle er das nicht, so ersuche er um Austrag vor dem Mainzer Herrn oder dessen Rat (odir vor sinem erbarn raide), denn da dort das Eigentum (an Erzhausen) hingehöre, erfolge dort gerechterweise auch die Klärung des Falles am besten. Schlage er (Graf Johann) das ab, erweise er sich ihm als ungnädiger Herr, so dass er gezwungen sei, dieses Verhalten allen seinen Herren und Freunden bekannt zu machen und sich nach deren Ratschlag zu verhalten, womit er nicht wider die Gelübde gehandelt haben möchte, die er ihm (den Grafen) geleistet habe
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Demandt, Regesten der Grafen von Katzenelnbogen, Regesten-Nr. 3738
- Context
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Urkunden der Grafschaft Katzenelnbogen (Obergrafschaft) >> 1 Findbuch Demandt
- Holding
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B 3 Urkunden der Grafschaft Katzenelnbogen (Obergrafschaft)
- Date of creation
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1435 Dezember 11
- Other object pages
- Last update
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01.07.2025, 1:39 PM CEST
Data provider
Hessisches Staatsarchiv Darmstadt. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Urkunde
Time of origin
- 1435 Dezember 11