Sachakte

Verordnung: Kinder von Untertanen, die geheiratet haben und bei den Eltern oder Schwiegereltern wohnen, sollen das erste Ehejahr durch ein Befreiungsdekret von allen Lasten befreit sein. Auch sollen Untertanen, die zuziehen und Grundstücke bebauen, mehrjährige Freiheiten genießen, müssen sich aber verpflichten, nach den abgelaufenen Jahren der Freiheit nicht den Ort zu verlassen

Reference number
E 3 A, 47/25

Context
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> H Finanzangelegenheiten, Steuern und Abgaben >> H.9 Befreiung, Reduzierung und Umwandlung von Abgaben, Diensten und Strafgeldern
Holding
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]

Date of creation
Darmstadt, 1709 Juli 30

Other object pages
Rights
Es gelten die Nutzungsbedingungen der Staatsarchive in Hessen.
Last update
01.07.2025, 1:40 PM CEST

Data provider

This object is provided by:
Hessisches Staatsarchiv Darmstadt. If you have any questions about the object, please contact the data provider.

Object type

  • Sachakte

Time of origin

  • Darmstadt, 1709 Juli 30

Other Objects (12)