Sachakte
Verordnung: Kinder von Untertanen, die geheiratet haben und bei den Eltern oder Schwiegereltern wohnen, sollen das erste Ehejahr durch ein Befreiungsdekret von allen Lasten befreit sein. Auch sollen Untertanen, die zuziehen und Grundstücke bebauen, mehrjährige Freiheiten genießen, müssen sich aber verpflichten, nach den abgelaufenen Jahren der Freiheit nicht den Ort zu verlassen
- Reference number
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E 3 A, 47/25
- Context
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Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> H Finanzangelegenheiten, Steuern und Abgaben >> H.9 Befreiung, Reduzierung und Umwandlung von Abgaben, Diensten und Strafgeldern
- Holding
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E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
- Date of creation
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Darmstadt, 1709 Juli 30
- Other object pages
- Rights
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Es gelten die Nutzungsbedingungen der Staatsarchive in Hessen.
- Last update
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01.07.2025, 1:40 PM CEST
Data provider
Hessisches Staatsarchiv Darmstadt. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Sachakte
Time of origin
- Darmstadt, 1709 Juli 30