Abschnitt
Es bedarf keiner Erinnerung, daß die neuerrichteten Civiltribunäle...die strittigen Rechtsfälle...entscheiden müssen.
- Language
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Deutsch
- Bibliographic citation
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Aktenmäßige Darstellung des am 5ten Floreal 6 (den 24ten im April 1798) durch die erste Sektion des Civil-Tribunals zu Mainz in erster Instanz entschiedenen Rechtsstreites in Sachen der Franz Riffelischen Wittib gebornen Eulerin, und des General-Einnehmers Hofmann als Vormundes der von dem verstorbenen Franz Riffel, ehemaligen Gastwirthe zum König von England hinterlassenen minderjährigen Kinder zu Mainz Kläger an einem wider die Handelsmann Martin Melettaische Wittib Beklagte am andern sodann das ad litem mit vorgeladene Stadtgericht zu Mainz am dritten Theile puncto vindicationis des öffentlich und gerichtlich versteigerten Gasthauses zum König von England
- Published
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1798 -
- Last update
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26.05.2025, 3:48 PM CEST
Data provider
Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Abschnitt
Time of origin
- 1798 -