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Es bedarf keiner Erinnerung, daß die neuerrichteten Civiltribunäle...die strittigen Rechtsfälle...entscheiden müssen.

Es bedarf keiner Erinnerung, daß die neuerrichteten Civiltribunäle...die strittigen Rechtsfälle...entscheiden müssen.

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Public Domain Mark 1.0 Universal

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Deutsch

Bibliographic citation
Aktenmäßige Darstellung des am 5ten Floreal 6 (den 24ten im April 1798) durch die erste Sektion des Civil-Tribunals zu Mainz in erster Instanz entschiedenen Rechtsstreites in Sachen der Franz Riffelischen Wittib gebornen Eulerin, und des General-Einnehmers Hofmann als Vormundes der von dem verstorbenen Franz Riffel, ehemaligen Gastwirthe zum König von England hinterlassenen minderjährigen Kinder zu Mainz Kläger an einem wider die Handelsmann Martin Melettaische Wittib Beklagte am andern sodann das ad litem mit vorgeladene Stadtgericht zu Mainz am dritten Theile puncto vindicationis des öffentlich und gerichtlich versteigerten Gasthauses zum König von England

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1798 -

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26.05.2025, 3:48 PM CEST

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  • 1798 -

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