Bestand

Interessenten-Forst Hollenstedt, Emmen und Wohlesbostel (Bestand)

Geschichte des Bestandsbildners: Der heutige Interessentenforst Hollenstedt-Emmen-Wohlesbostel im Westen des Kreises Harburg ist 67,5 ha bzw. 270 Morgen groß und liegt zwischen den Dörftern Hollenstedt, Emmen und Wohlesbostel in der Gemeinde Hollenstedt. Der Wald wird im Volksmund "Hullnster Hult" oder "Hollstner Holt" genannt. Der Interessentenforst, zu dem 28 Interessenten aus den drei Dörfern gehören, ist der Rest der vor langer Zeit entstandenen Markgenossenschaft, des Höltings Hollenstedt-Emmen-Wohlesbostel. Das Wort Hölting bedeutet Holt-Ding = Waldgericht. Es kam in Hollenstedt in dreierlei Bedeutung vor, als Markgericht, als Gebiet der Mark bzw. als das Holz oder der Holzbestand der Mark.
Das Hölting oder die Mark Hollenstedt stammt wohl aus dem Mittelalter, wenn auch schriftliche Urkunden nur ab 1544 bekannt sind. Aus der Satzungsniederschrift von Pastor Hinrik Langes von 1544 geht hervor, dass er sich seit 1533 um die Annahme einer schriftlichen Satzung bemüht hat. Da in den frühesten schriftlichen Zeugnissen oft von dem "alten Herkommen" die Rede ist, muß das Hölting also um 1540 schon sehr alt gewesen sein. Das Hollenstedter Hölting erfreute sich bis 1691 einer selbständigen Waldgerichtsbarketi ohne Beteiligung des Landesherrn oder irgendwelcher Herren als Adliger, Ritter, Klöster oder Stifter. Nur Pastor und Küster zu Hollenstedt gehörten außer 17 Bauern aus Hollenstedt, vier aus Emmen, und fünf aus Wohlesbostel im 18. Jahrhundert dazu, also zusammen 28 Mann. Zu Zeiten Pastor Langes (um 1540) gehörten alle Eingesessenen zum Hölting, das Hölting umfaßte alle Hauswirte der drei Dörfer. Hölting und Gemeinde waren identisch, Höltingsgenossen und Einwohner waren es auch. Ende des 16. Jahrhunderts hat sich aber der Kreis der Höltingsleute geschlossen. 1691 wurde das Gericht über die Markfrevler an das Amt Moisburg auf die dortige Burg verlegt. Aber die Nutzung des Markwaldes und der Mark blieb den Eingesessenen der drei Dörfer, den Höltingslüden, unbenommen. Herzog Georg Wilhelm bestätigte dies ihr altes Recht ausdrücklich in dem von ihm besiegelten Rezeß von Celle vom 25.4.1691. Mark und Wald, auch der heutige Interessentenforst, haben den Genossen immer zur gesamten Hand gehört. Es gab also niemals eine flächenmäßige Aufteilung an die einzelnen Gemeinden. (Auszug aus dem Vorwort des Inhaltsverzeichnisse von A. C. Förste von 1968)
Stade, im Januar 2017
Dr. Thomas Bardelle

Zusatzinformationen: Es fehlen die Nummern 1-4, 73, 88, 89,95, 223, 234, 256, 262-264, 266, 267, 272, 274, 284-287, 308, 309, 311, 334-336

Bestandssignatur
NLA ST, Dep. 15
Umfang
1,5

Kontext
Nds. Landesarchiv, Abt. Stade (Archivtektonik) >> Gliederung >> 2 Nichtstaatliche Bestände >> 2.5 Vereine, Verbände, Parteien, Clubs, Bruderschaften

Bestandslaufzeit
1620-1971

Weitere Objektseiten
Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
Letzte Aktualisierung
16.06.2025, 12:45 MESZ

Datenpartner

Dieses Objekt wird bereitgestellt von:
Niedersächsisches Landesarchiv. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.

Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • 1620-1971

Ähnliche Objekte (12)