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Diözesanrat der Katholiken (Bestand)

Ein vorläufiger Diözesanrat wird erstmals im November 1967 gebildet (Kirchlicher Anzeiger 1967, Nr. 294, S. 176. In den 1973 und 2012 veröffentlichten Satzungen heißt es übereinstimmend: "Der Diözesanrat der Katholiken ist der Zusammenschluss von Vertreterinnen und Vertretern der Katholikenräte in den Regionen und er katholischen Verbände sowie von weiteren Männern und Frauen aus Kirche, Gesellschaft und Institutionen des Laienapostolats. Er ist der vom Bischof anerkannte Organ im Sinne des Konzilsdekrets über das Apostolat der Laien (Nr. 26) zur Koordinierung der Kräfte des Laienapostolats und zur Förderung der apostolischen Tätigkeit im Bistum. Die Mitglieder des Diözesanrats der Katholiken fassen ihre Entschlüsse in eigener Verantwortung und sind dabei von Beschlüssen anderer Gremien unabhängig." (Kirchlicher Anzeiger 2012, Nr. 194, S. 274-277, hier S. 274; siehe auch Kirchlicher Anzeiger 1973 Nr. 100, S. 63-65).

Extent
21 Verzeichnungseinheiten

Context
Bischöfliches Diözesanarchiv Aachen (Archivtektonik) >> 03 Diözesane Einrichtungen, Beauftragungen, Kommissionen und Vertretungen, Räte auf Diözesanebene sowie Kategoriale Seelsorge >> 03.03 Räte auf Diözesanebene

Date of creation of holding
1961 - 1974

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Last update
05.11.2025, 1:59 PM CET

Data provider

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Object type

  • Bestand

Time of origin

  • 1961 - 1974

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