Monografie
Des || Dürchlaüchtigsten || Hochgebornen Fürsten vnd || Herren/ Herrn Augusten/ Hertzogen zu Sachsen ... || Chur=||fürsten ... || Verordenungen vnd Constitutionen || des Rechtlichen Proces, auch waser massen etzlicher zwei=||uelhafftiger fell halben ... || zu recht erkandt/|| vnd gesprochen werden sol.|| Mit fleis von newen vbersehen/ vnd || mit schönen ... Figuren gezieret.|| Das Ander Theil.||
- Alternative title
-
Verordenungen und Constitutionen des Rechtlichen Proces
Des Dürchlaüchtigsten Hochgebornen Fuersten vnd Herren Herrn Augusten Hertzogen zu Sachsen ... Churfuersten ... Verordenungen vnd Constitutionen des Rechtlichen Proces, auch waser massen etzlicher zweiuelhafftiger fell halben ... zu recht erkandt vnd gesprochen werden sol. Mit fleis von newen vbersehen vnd mit schoenen ... Figuren gezieret. Das Ander Theil.
Des || Dürchlaüchtigsten || Hochgebornen Fuͤrsten vnd || Herren/ Herrn Augusten/ Hertzogen zu Sachsen ... || Chur=||fuͤrsten ... || Verordenungen vnd Constitutionen || des Rechtlichen Proces, auch waser massen etzlicher zwei=||uelhafftiger fell halben ... || zu recht erkandt/|| vnd gesprochen werden sol.|| Mit fleis von newen vbersehen/ vnd || mit schoͤnen ... Figuren gezieret.|| Das Ander Theil.||
- Location
-
Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz, Berlin, Germany -- Gq 1005
- VD 16
-
S 904
- Extent
-
102, [22] Bl., Titelbl. in Rot- u. Schwarzdr., Titelholzschn., Ill. (Holzschn.), Druckerm., 4
- Language
-
Deutsch
- Notes
-
P_Drucke_VD16
VD16 S 904
- Series
-
VD16 digital
- Creator
-
August
- Published
-
Dresden : Bergen, Gimel , 1584
- Sponsorship
-
Deutsche Forschungsgemeinschaft
- PURL
- Last update
-
22.04.2025, 2:08 PM CEST
Data provider
Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Monografie
Associated
- August <Sachsen, Kurfürst>
Time of origin
- Dresden : Bergen, Gimel , 1584
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Des || Dürchlaüchtigsten || Hochgebornen Fürsten vnd || Herren/ Herrn Augusten/ Hertzogen zu Sachssen ... || vnd Chur=||fürsten ... || Verordenungen vnd Constitu=||tionen, des Rechtlichen Proces, auch waszer || massen etzlicher zweiuelhafftiger fell halben/ durch die ... || Hoffgerichte ... || zu Recht erkandt vnd || gesprochen werden sol.||

Des || Dürchlaüchtigsten || Hochgebornen Fürsten vnnd || Herren/ Herrn Augusten/ Hertzogen zu Sachsen ... || Chur=||fürsten ... || Verordenungen vnd Constitutionen || des Rechtlichen Proces, auch waser massen etzlicher zwei=||uelhafftiger fell halben ... || zu recht erkandt/ vnd gesprochen werden sol.|| Das ander Theil.||

Des || Dürchlaüchtigsten || Hochgebornen Fürsten vnd || Herren/ Herrn Augusten/ Hertzogen zu Sachssen ... || Chur=||fürsten ... || Verordenungen vnd Constitu=||tionen, des Rechtlichen Proces, auch waszer||massen etzlicher zweiuelhafftiger fell halben ... || zu Recht erkandt/ vnd gesprochen werden sol.||

Des || Dürchlaüchtigsten || Hochgebornen Fürsten vnd || Herren/ Herrn Augusten/ Hertzogen zu Sachssen ... || Chur=||fürsten ... || Verordenungen vnd Constitu=||tionen, des Rechtlichen Proces, auch waszer||massen etzlicher zweiuelhafftiger fell halben ... || zu Recht erkandt/ vnd gesprochen werden sol.||

Des Durchlauch||tigsten Hochgebornẽ || Fürsten vnd Herrn || Herrn Augusten Hertzogen zu Sach=||sen ... || Churfürsten ... || Vorordenungen vnd Constitutionen || des Rechtlichen Proces, auch waser massen etzli=||cher zweiuelhafftiger vnd streitiger fell halben ... || zu recht erkandt/|| vnd gesprochen werden sol.||

Des Durchlauch·||tigsten Hochgebornẽ || Fürsten vnd Herrn || Herrn Augusten Hertzogen zu Sach=||sen ... || vnd Churfürsten ... || Verordenungen vnd Constitutionen || des Rechtlichen Proces, auch waser massen || etzlicher zweiffelhafftiger vnd streitiger fell halben ... || zu recht erkand || vnd gesprochen werden sol.||

Des || Durchlaüchtigsten || Hochgebornen Fürsten ... || Herrn Augusten/ Hertzogen zu Sachssen ... || vnd Chur=||fürsten ... || Verordenungen vnd Constitu=||tionen, des Rechtlichen Proces, auch waszer || massen etzlicher zweiuelhafftiger fell halben ... || zu Recht erkandt/ vnd gesprochen werden sol.||
