Sachakte

Die Hochfürstlichen Fischteiche binnen Amts Dringenberg gelegen betreffend

Enthaeltvermerke: enth.: 1) Neuhausisches Rescriptum an den Rentmeister zum Dringenberg, worin demselben bedeutet wird, wie daß die zum Kleinenberg und Schwaney belegene Teiche, so eine Zeit vor Jahren die Spiegele und Westphalen wie auch der Richter unter gehabt und nichts praestiert, der Fürst selbst besetzen lassen wolle, daher über das, was die Teiche an Reparationen kosten werden, zu berichten, 14. Febr. 1652; 2) Extract [eines] Schreibens Seiner Hochfürstlichen Gnaden sub dato Regensburg (Regenspurg) de 29. Mai 1653 die Fisch-Teiche zu Borninghausen (borning Hausen) [Borlinghausen?] betreffend, daß er solche behufs seiner eigenen Hofhaltung zum Dringenberg selbst nutzen wolle; 3) Neuhäusisches Rescriptum, den fürstlichen Teich, welchen Kloster Willebadessen (Willebassen) unterhaben soll, aufzukündigen, 4. Nov. 1653; 4) Rentmeister Walther Heising berichtet, daß sich ein Teichgräber, ein Hesse mit Namen Henrich Figgen aus Nieder Meißen gebürtig, angegeben und unter anderen selbiger dafür halte, daß in der Grundt nach Kühlsen (Küdelßen) ein guter Fahrenteich angelegt werden könne, 6. Juni 1654; 4 1/2) Von Neuhaus aus wird ein Teichgräber, aus Hessen bürtig, abgeschickt, mit welchem contrahiert, einen neuen Teich in dem Fuhrwege unter Kühlsen zu machen, 17. April 1655; 5) Der Teichgräber wird von Neuhaus geschickt, um die Teiche unter Kühlsen (Küdelßen) mit Grund-Rennen zu belegen, damit solche im Herbst mit Stahl-Karpen besetzt werden können; 5 1/2) Contract, so mit einem Lippischen Teichgräber gemacht, die Teiche unter Kühlsen (Küdelsen) zu reparieren, 17. Nov. 1658; 6) Von Hochfürstlicher Hof-Kammer wird eine Specifica Designatio verlangt aller fürstlichen im dringenbergischen Amts-District befindlichen Fisch-Teiche und mit Fischerei mit der Anzeige, an wem und für welchen Preis solche verpachtet [sind], 22. Dez. 1724; 7) Mandatum Camerae, die Teiche zu Schwaney, weil selbige mit Vorteil nicht wohl elociert werden können, zu bewrächten [vermutlich von Wrechte = Zaun, auch Hecke, vgl. Schütte Leopold, Wörter und Sachen aus Westpfalen 800 bis 1800, Münster 2007, S. 699] und zu Wiesen zu machen, 11. April 1725; 8) Bericht des Samt-Richters Rehehoff zu Schwaney, daß zwar die Teiche durchstechen lassen, weil aber befunden, daß in dem untersten, der Schlip-Teich genannt, eine Quantität Setzlinger an Karpfen, Karauschen, Forellen und Schleien vorhanden seien, so hätten denselben wieder zugesetzet, 19. Juni 1727

Alt-/Vorsignatur
Loculus XIV, Paket P Nr. 1-8
Bemerkungen
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Kontext
Fürstbistum Paderborn, Oberamt Dringenberg >> 6. Regalia Minora >> 6.4. Das Jagd- oder Forst-Recht, Fische und Vögel zu fangen
Bestand
B 414 Fürstbistum Paderborn, Oberamt Dringenberg

Laufzeit
1652-1727

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Letzte Aktualisierung
05.11.2025, 15:56 MEZ

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Objekttyp

  • Sachakte

Entstanden

  • 1652-1727

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