Abschnitt

Wie Brüder und Schwester von vollem oder einem Bande ihres verstorbenen Bruders Erbe nemmen. Caput III.

Wie Brüder und Schwester von vollem oder einem Bande ihres verstorbenen Bruders Erbe nemmen. Caput III.

Digitalisierung: Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz, Germany

Public Domain Mark 1.0 Universell

Sprache
Deutsch

Erschienen in
Saur, Abraham. - Güldiner Fluß Und Außzug/ Von Erbschafften dero Erbaigen unnd Lehen-Güter : Wie die nach Verordnung Allgemeiner Keyserlichen/ auch vieler besonderen/ und fast allen der vornembsten Landte und Statt-Rechten/ ohn Testament und ab intestato vererbt und verfällt werden. Deßgleichen von Verjährungen oder Ersitzung der Erbgüter/ wie auch von Vormundtschafften ... ; Allen und jeglichen Obrigkeiten/ und deroselben Amptleuten/ Räthen/ Beysitzern/ Richtern/ Notarien ... hochnützlich und nottürfftig ; Ordentlich in Sechs underschiedliche Theil/ mit zugehörigen volkommenen Registern

Erschienen
1619

Förderung
Deutsche Forschungsgemeinschaft
Letzte Aktualisierung
22.04.2025, 14:12 MESZ

Datenpartner

Dieses Objekt wird bereitgestellt von:
Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.

Objekttyp

  • Abschnitt

Entstanden

  • 1619

Ähnliche Objekte (12)