Urkunde
Johann (Hans) von Bimbach, Sohn des Friedrich (Fritz) von Bimbach, bekundet, dass er sich mit Johann [von Merlau], Abt von Fulda, nachdem dieser H...
- Archivaliensignatur
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663
- Formalbeschreibung
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Ausfertigung, Pergament, zwei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel
- Sonstige Erschließungsangaben
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Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Geben nach Cristi geburt driczehenhundert iare in dem achte und nunczigisten iare an Dinstage vor Philippi et Jacobi
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Johann (Hans) von Bimbach, Sohn des Friedrich (Fritz) von Bimbach, bekundet, dass er sich mit Johann [von Merlau], Abt von Fulda, nachdem dieser Heinrich von Bimbach den Jüngeren, den Vetter Johanns, wegen dessen Wortbruchs - den dieser auch im Namen des Johann von Bimbach begangen hatte - gemahnt hatte, verglichen hat. Johann von Bimbach hat sich verbürgt, den Wortbruch in Ordnung zu bringen (ußgerichtet) und dem Abt von Fulda Wiedergutmachung (karunge) zu leisten. Sollte Johann von Bimbach davor in eine Fehde verwickelt werden und es dabei zu einem Zusammentreffen mit dem Fuldaer Abt kommen, will er gemäß der Vereinbarung über eventuelle Gefangennahmen die Wiedergutmachung erst danach leisten. Sollte es dabei zu Totschlag, Wunden oder Brand kommen, will Johann sich um einen entsprechenden Ausgleich kümmern. Sollte der Abt ihm durch eine Fehde etwas schuldig werden, soll Johann es einfordern und notfalls pfänden dürfen. Sofern Johann sich dabei nicht an gegebene Eide und Gelübde hält, will er sich verhaften lassen, wenn ihm eine [ungerechtfertigte] Erstattung zuteilwerden sollte. Nach einer eventuellen Fehde will Johann die Wiedergutmachung dem Abt ankündigen und diese unverzüglich in Fulda leisten. Sollten Abt und Kloster von Fulda die Wiedergutmachung nicht annehmen wollen, soll diese bei Rorich von Eisenbach, Marschall des Abtes von Fulda, und Heinrich von Bimbach verbleiben. Danach soll Johann von Bimbach von seinen Gelübden und Eiden entbunden sein. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, Avers 2)
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Albrecht von Fischborn, Ritter
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Rorich von Eisenbach, Neidhard von Buchenau, Heinrich von Merlau, Heinrich von Bimbach
Vermerke (Urkunde): Siegler: Johann von Bimbach, Heinrich von Bimbach
- Kontext
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Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1391-1400
- Bestand
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
- Laufzeit
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1398 April 30
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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10.06.2025, 09:13 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Urkunde
Entstanden
- 1398 April 30