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Insolvenzordnung: Möglichkeit des Neustarts erleichtert Unternehmensgründungen
Seit 1999 die Insolvenzordnung eingeführt wurde, können sich Privatpersonen, die sich überschuldet haben, in einem Insolvenzverfahren entschulden. Dafür muss der private Schuldner zunächst die sechsjährige Wohlverhaltensphase durchlaufen, während derer sein Einkommen oberhalb einer Pfändungsgrenze an die Gläubiger abgeführt wird. Nach dieser Phase werden die Restschulden erlassen. Da in Einzelunternehmen und Personengesellschaften die Eigentümer persönlich für die Unternehmensschulden haften, ist die Insolvenzordnung mit der Möglichkeit der Restschuldbefreiung besonders auch für Selbständige wichtig. Die Bundesregierung plant derzeit eine Reform der Insolvenzordnung und will insbesondere die Dauer der Wohlverhaltensphase auf drei Jahre halbieren. Dies könnte Unternehmensgründungen in Deutschland attraktiver machen.
- Sprache
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Deutsch
- Erschienen in
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Journal: DIW Wochenbericht ; ISSN: 1860-8787 ; Volume: 78 ; Year: 2011 ; Issue: 5 ; Pages: 11-13 ; Berlin: Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW)
- Klassifikation
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Wirtschaft
Personal Bankruptcy Law
Bankruptcy; Liquidation
Entrepreneurship
- Thema
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German Insolvency Code
Entrepreneurship
Insolvenz
Selbstständige
Private Verschuldung
Insolvenz
Unternehmensgründung
Deutschland
- Ereignis
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Geistige Schöpfung
- (wer)
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Fossen, Frank M.
- Ereignis
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Veröffentlichung
- (wer)
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Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW)
- (wo)
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Berlin
- (wann)
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2011
- Handle
- Letzte Aktualisierung
- 10.03.2025, 11:42 MEZ
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Objekttyp
- Artikel
Beteiligte
- Fossen, Frank M.
- Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW)
Entstanden
- 2011