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Insolvenzordnung: Möglichkeit des Neustarts erleichtert Unternehmensgründungen

Seit 1999 die Insolvenzordnung eingeführt wurde, können sich Privatpersonen, die sich überschuldet haben, in einem Insolvenzverfahren entschulden. Dafür muss der private Schuldner zunächst die sechsjährige Wohlverhaltensphase durchlaufen, während derer sein Einkommen oberhalb einer Pfändungsgrenze an die Gläubiger abgeführt wird. Nach dieser Phase werden die Restschulden erlassen. Da in Einzelunternehmen und Personengesellschaften die Eigentümer persönlich für die Unternehmensschulden haften, ist die Insolvenzordnung mit der Möglichkeit der Restschuldbefreiung besonders auch für Selbständige wichtig. Die Bundesregierung plant derzeit eine Reform der Insolvenzordnung und will insbesondere die Dauer der Wohlverhaltensphase auf drei Jahre halbieren. Dies könnte Unternehmensgründungen in Deutschland attraktiver machen.

Sprache
Deutsch

Erschienen in
Journal: DIW Wochenbericht ; ISSN: 1860-8787 ; Volume: 78 ; Year: 2011 ; Issue: 5 ; Pages: 11-13 ; Berlin: Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW)

Klassifikation
Wirtschaft
Personal Bankruptcy Law
Bankruptcy; Liquidation
Entrepreneurship
Thema
German Insolvency Code
Entrepreneurship
Insolvenz
Selbstständige
Private Verschuldung
Insolvenz
Unternehmensgründung
Deutschland

Ereignis
Geistige Schöpfung
(wer)
Fossen, Frank M.
Ereignis
Veröffentlichung
(wer)
Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW)
(wo)
Berlin
(wann)
2011

Handle
Letzte Aktualisierung
10.03.2025, 11:42 MEZ

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Objekttyp

  • Artikel

Beteiligte

  • Fossen, Frank M.
  • Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW)

Entstanden

  • 2011

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