Bestand

Arbeitsgerichte: Wiesbaden (Bestand)

Enthält: Verfahrensakten und Schuldtitel.

Bestandsgeschichte: Regelmäßige Ablieferungen seit 1984 (Zugang 48/1994).

Geschichte des Bestandsbildners: Das Arbeitsgericht Wiesbaden hat ebenso wie die hessische Arbeitsgerichtsbarkeit insgesamt eine längere geschichtliche Entwicklung hinter sich. Bereits vor dem 2. Weltkrieg gab es eine Arbeitsgerichtsbarkeit. Diese Gerichte für Arbeitssachen waren den Amts- und Landgerichten angegliedert. Erst nach dem Ende des nationalsozialistischen Unrechtssystems wurde eine eigenständige Arbeitsgerichtsbarkeit in Hessen gegründet. Ausgangspunkt für die eigenständige hessische Arbeitsgerichtsbarkeit war das Gesetz Nr. 21 des alliierten Kontrollrates vom 30. März 1946, mit dem zunächst das Arbeitsgerichtsgesetz von 1926 weitgehend wieder in Kraft gesetzt wurde. Das Arbeitsgericht hat seinen Sitz in Wiesbaden. Es hat seinen Standort in der Innenstadt, Adolfsallee 53. Nach der Fertigstellung des neuen Justizzentrums wird voraussichtlich auch das Arbeitsgericht Wiesbaden seinen Standort in die Mainzer Straße verlegen. Das Arbeitsgericht verfügt über elf Kammern. Es ist örtlich zuständig für Rechtstreitigkeiten aus den Amts-gerichtsbezirken Idstein, Rüdesheim am Rhein, Bad Schwalbach und Wiesbaden (Stand 2008).

Findmittel: Ablieferungslisten

Findmittel: Online-Datenbank (Arcinsys)

Bestandssignatur
908
Umfang
31,75 lfm

Kontext
Hessisches Hauptstaatsarchiv (Archivtektonik) >> Gliederung >> Land Hessen >> Landesbehörden, Gerichte und Einrichtungen mit Zuständigkeit oder Sitz im Archivsprengel Wiesbaden >> Justiz >> Arbeitsgerichte >> Arbeitsgerichte

Weitere Objektseiten
Rechteinformation
Es gelten die Nutzungsbedingungen der Staatsarchive in Hessen.
Letzte Aktualisierung
17.06.2025, 12:53 MESZ

Datenpartner

Dieses Objekt wird bereitgestellt von:
Hessisches Hauptstaatsarchiv. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.

Objekttyp

  • Bestand

Ähnliche Objekte (12)