Sachakte

Verordnung über die künftige Erhebung der nach dem Steuerfuß auszuschlagenden herrschaftlichen Gelder und den Anschlag der Steuern für das laufende Jahr 1807. In einem Formular zum Hebregister der herrschaftlichen Steuer ist die Steuerberechnung zur Erklärung aufgeführt. (Ausfertigung drei Mal vorhanden. Ein Formular zum Heberegister für herrschaftliche Steuern anbei)

Archivaliensignatur
E 3 A, 73/26

Kontext
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> H Finanzangelegenheiten, Steuern und Abgaben >> H.3 Steuern, Steuerschätzung und -berichtigung
Bestand
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]

Laufzeit
Gießen, 1807 Februar 9

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Letzte Aktualisierung
01.07.2025, 13:40 MESZ

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Objekttyp

  • Sachakte

Entstanden

  • Gießen, 1807 Februar 9

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