Akten
Querulationis Auseinandersetzung um die Bezahlung von Lohn
Kläger: (2) Dr. Theodor Johann Quistorp als Anwalt der Witwe Lüders zu Schwerin (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Joachim Christoph Blumenthal (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte, Prokuratoren: Bekl.: Johann Philipp Treffner (A)
Fallbeschreibung: Nach Bitte des Bekl. vom 15.08. um Fristbegrenzung für Kl. zum Einreichen seiner Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil fordert das Tribunal Kl. am 16.08. auf, seinen Schriftsatz binnen 8 Tagen vorzulegen. Am 24.08. bittet Kl. um Fristverlängerung, die er am 28.08. erhält, am 29.08. führt Kl. aus, daß Bekl. zwischen dem 11.12.1747 und dem 11.05.1748 als Aufseher auf dem Hof Warkstorf bestellt worden war und pro Tag 32 s gefordert hatte. Kl. will ihm jedoch nur 24 s zahlen, erhalten hat der Bekl., wie dies von Rat am 05.02.1748 festgesetzt worden ist, bisher nur 8 s. Bekl. verklagt Kl. vor Ratsgericht, das urteilt, Kl. habe die versprochenen 24s zu zahlen. Dagegen legt Kl. restitutio in integrum ein. Als das Ratsgericht sein Urteil bestätigt, appelliert Kl. an das Tribunal. Am 14.11. bittet Bekl. um schnelles Urteil, da Kl. aus Wismar wegziehen will. Daraufhin wird Kl. am 15.11. vom Tribunal dazu verurteilt, für die ausstehenden 76 Rtlr Kaution zu stellen. Kl. bittet am 18.11. darum, seine bisher nicht bezahlte Anwaltsgebühr in einem Fall, in dem er Blumenthal vertreten hat, gegen diese Forderung aufzurechnen und bietet an, die geforderte Summe in der Tribunalskanzlei zu deponieren. Das Tribunal lädt die Parteien am 19.11. auf den 20.11. zum Vergleich vor, bei dem beide Seiten ihre Forderungen moderieren und Blumenthal 38 Rtlr ausgezahlt werden, die restliche Hälfte wird deponiert, Bekl. mit weiteren Forderungen an die Mandantin Quistorps und Behnckes Erben verwiesen. Am 30.11.1748 ergreift Bekl. gegen dieses Urteil restitutio in integrum und erbittet die Auszahlung der gesamten Summe, am 03.12.1748 bestätigt das Tribunal sein Urteil, stellt es Bekl. aber frei, Regreß gegenüber dem Kl. geltend zu machen. Weiteres erhellt nicht.
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1748 2. Ratsgericht 1748 3. Tribunal 1748-1749
Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteile vom 05.02., 03. und 22.07. sowie 05.08.1748; Schreiben Quistorps an Rat vom 01.08.1748; von Notar Joachim Christoph Lehmann aufgenommene Appellation vom 29.07.1748; Forderung Blumenthals vom 14.08.1748, Anwaltsrechnung Quistorps im Fall Blumenthal vs. Witwe des Hermann von der Fehr über 9 Rtlr 14 s; Protokoll des Vergleichs vom 20.11.1748; Quittung Blumenthals und Rechnung über seine Ausgaben vom 19.12.1748; Auftrag des Rates für Blumenthal vom 11.12.1747; Schreiben Quistorps an Blumenthal vom 08.01.1748
- Archivaliensignatur
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(1) 1963
- Alt-/Vorsignatur
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Wismar L 87 (W L 3 n. 87)
- Kontext
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Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 12. 1. Kläger L
- Bestand
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Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
- Laufzeit
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(1747-1748) 15.08.1748-13.03.1749
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Letzte Aktualisierung
-
09.05.2025, 15:01 MESZ
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Objekttyp
- Gerichtsakten
Entstanden
- (1747-1748) 15.08.1748-13.03.1749