Urkunde

Das Dorf Großenenglis [Stadtteil von Borken (Hessen), Schwalm-Eder-Kr.] mit Gericht, Gülten, Gefällen und aller Schlachtnutzung, als Burglehen, ab...

Archivaliensignatur
Urk. 14, 12109
Alt-/Vorsignatur
Vgl. altes Findbuch (R Nr. 1354), s.v. von Schweinsberg, Nr. 3
A I u, von Schweinsberg sub dato
Formalbeschreibung
Lehnsrevers
Bemerkungen
Belehnte/r: Hermann von Schweinsberg

Konzept des Lehnsreverses.

Sonstige Erschließungsangaben
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Das Dorf Großenenglis [Stadtteil von Borken (Hessen), Schwalm-Eder-Kr.] mit Gericht, Gülten, Gefällen und aller Schlachtnutzung, als Burglehen, ablösbar mit 170 Mark lötigen Silbers. Im Fall der Ablösung soll der 1339 Belehnte sechs Mark Geld von seinem eigenen Gut dem Landgrafen auflassen und als Burglehen zurück empfangen. Dafür soll das Dorf Großenenglis oder auch Kleinenglis [Stadtteil von Borken (Hessen), Schwalm-Eder-Kr.], das der 1339 Belehnte auch pfandweise inne hat, von dem Landgrafen nicht abgelöst werden, bevor nicht dem Bruder des Belehnten, Johann von Itter, Kanoniker zu Fritzlar, die diesem schuldigen 70 Mark lötigen Silbers bezahlt worden sind. Dazu gehört weiterhin die Bestimmung, dass der Amtmann zu Homberg Großenenglis in gleicher Weise (besehermen) soll wie die anderen eigenen Dörfer und Güter des Landgrafen.

Vermerke (Urkunde): Siegler: Hermann von Schweinsberg

Kontext
Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u] >> Aktivlehen >> Personenbetreffe S >> Schw >> Schweinsberg, von
Bestand
Urk. 14 Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u]

Laufzeit
1339 März 05

Weitere Objektseiten
Letzte Aktualisierung
10.06.2025, 09:13 MESZ

Datenpartner

Dieses Objekt wird bereitgestellt von:
Hessisches Staatsarchiv Marburg. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.

Objekttyp

  • Urkunde

Entstanden

  • 1339 März 05

Ähnliche Objekte (12)