Sachakte
Verordnung über die Feststellung und Erhaltung der inneren Grenzen des Großherzogtums: Insbesondere wenn die Beaufsichtigung und Kontrolle der Feldgeschworenen ohne Zuziehung eines Geometers I. Klasse erfolgt, ist eine angemessene Disziplinarstrafe nicht unter fünf Gulden auszusprechen (ein Überweisungsschreiben vom 9. Juni 1843 anbei)
- Archivaliensignatur
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E 3 A, 84/64
- Kontext
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Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> B Geschichte, Topografie, Kulturpflege >> B.2 Landesvermessung, Topografie, Statistik und Kalender
- Bestand
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E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
- Laufzeit
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Darmstadt, 1843 Mai 17
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
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Es gelten die Nutzungsbedingungen der Staatsarchive in Hessen.
- Letzte Aktualisierung
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01.07.2025, 13:40 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Sachakte
Entstanden
- Darmstadt, 1843 Mai 17