Sachakte

Verordnung über die Feststellung und Erhaltung der inneren Grenzen des Großherzogtums: Insbesondere wenn die Beaufsichtigung und Kontrolle der Feldgeschworenen ohne Zuziehung eines Geometers I. Klasse erfolgt, ist eine angemessene Disziplinarstrafe nicht unter fünf Gulden auszusprechen (ein Überweisungsschreiben vom 9. Juni 1843 anbei)

Archivaliensignatur
E 3 A, 84/64

Kontext
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> B Geschichte, Topografie, Kulturpflege >> B.2 Landesvermessung, Topografie, Statistik und Kalender
Bestand
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]

Laufzeit
Darmstadt, 1843 Mai 17

Weitere Objektseiten
Rechteinformation
Es gelten die Nutzungsbedingungen der Staatsarchive in Hessen.
Letzte Aktualisierung
01.07.2025, 13:40 MESZ

Datenpartner

Dieses Objekt wird bereitgestellt von:
Hessisches Staatsarchiv Darmstadt. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.

Objekttyp

  • Sachakte

Entstanden

  • Darmstadt, 1843 Mai 17

Ähnliche Objekte (12)