Bestand
AH 02 Kreisausschuss Ahaus (1855-1946) (Bestand)
Kreistag Ahaus 1882-1933, Kreisausschuss Ahaus 1887-1942, Haushalt und Finanzen, Personal, Winterschule, Jugendpflege, Jagd ,Gewerbliche Konzessionen, Gast- und Schankwirtschaften, Kreissparkasse Ahaus, Elektrizitätsversorgung, Straßen-, Wege- und Brückenbau, Wasserbuch, Meliorationen, Flussregulierung an Schlinge, Berkel, Ahauser Aa und Dinkel, Landesverbesserung Amtsvenn 336 Aktenbände,12 laufende Meter, Findbuch AH 02 Hauptbestand Landratsamt und Kreisausschuss Ahaus (1801-1940) im Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen (ehem. Staatsarchiv Münster)
Form und Inhalt: Am 10. August 1816 wurde durch Verordnung der königlich preußischen Regierung zu Münster der Kreis Ahaus gegründet. Er umfaßte die Städte Ahaus, Gronau, Stadtlohn und Vreden sowie die Kirchspiele bzw. Gemeinden Asbeck, Alstätte, Ammeloe, Epe, Eggerode, Heek, Legden, Nienborg, Oeding, Ottenstein, Schöppingen, Stadtlohn, Südlohn, Wessum und Wüllen. Das Gebiet des Kreises Ahaus blieb bis zu seiner Auflösung am 31.12.1974 unverändert.Der Kreis Ahaus wurde durch einen vom preußischen König ernannten Landrat verwaltet. Sitz der Kreisverwaltung war die Stadt Ahaus, wenngleich sich in der Praxis das Büro des Landrats häufig auf dem Landsitz des jeweiligen Landrats befand. So wohnte der Ahaus Landrat Theodor von Heyden (1833 bis 1856) im Hohen Haus in Nienborg und von Nienborg nach Ahaus wurde auch die erste Kreisstraße des Kreises Ahaus gebaut. Dem Landrat wurde mit Erlaß der Kreisordnung vom 13. Juli 1827 ein Kreistag zur Seite gestellt, der "die Kreisverwaltung des Landrates in Kommunalangelegenheiten zu begleiten und zu unterstützen hat". (Kreisordnung für die Rheinprovinzen und Westphalen vom 13. Juli 1827, in: Gesetzessammlung für die Königlich Preußischen Staaten 1827, S. 117-122)Eine Ausweitung der Kompetenzen und eine veränderte Zusammstellung erhielt der Kreistag durch die am 31. Juli 1886 für Westfalen erlassene und zum 1. April 1887 in Kraft getretene Kreisordnung. Danach ist der Kreis ein Kommunalverband zur Selbstverwaltung seiner Angelegenheiten. Der Kreistag hat das Recht zur Aufstellung eines Hauhaltsplanes, zur Einrichtung von Kreisämter und das Vorschlagsrecht für die Besetzung der Stelle des Landrats. Seine Mitglieder werden aus den drei Wahlverbänden der Größeren Grundbesitzer (1), der Städte (2), und der Amtsverbände (3) gewählt. Neu war der Kreisausschuss, der aus dem Landrat und sechs vom Kreistag gewählten Mitgliedern bestand. Der Kreisausschuss bereitete die Beschlüsse der Kreistages vor und führte sie aus. Der Kreisausschuss beaufsichtigte die Geschäftsführung der Verwaltung und konnte eigene Kreisbeamte einstellen. Daneben hatte der Kreisausschuss auch staatliche Aufgaben zu übernehmen: Kommunalaufsicht, Gewerbeaufsicht und untere Verwaltungsgerichtsbarkeit. (Kreisordnung für die Provinz Westfalen vom 31. Juli 1886, in: Gesetzessammlung für die Königlich Preußischen Staaten 1886, S. 217-250)Der Aufgabenbereich des Kreisausschusses Ahaus wurde in den folgenden Jahrzehnten - bedingt durch gesetzliche Aufgabenvermehrung und den Anstieg der Bevölkerungszahl - immer mehr ausgedehnt. Der Kreisausschuss Ahaus bestand am 1.7.1923 aus drei Abteilungen: 1. Kreisausschussverwaltung, 2. Kreisfürsorgestelle und 3. Kreisbauamt. Der Kreisausschussverwaltung war das Gewerbegerichtswesen, das Kleingartenamt, das Mieteinigungswesen, die Grunderwerbssteuerstelle, der Gewerbesteuerauschuss und die Jagdsteuerstelle angegliedert (Ahauser Kreiskalender 1924, S. 384). Der Kreisausschuss hatte u.a. seine Zustimmung zu vom Landrat erlassenen Polizeiverordnungen und bei der Erteilung von Schankkonzessionen zu geben (Reichsgesetzblatt 1923, S.147 ff.). Unter dem Klassifikationspunkt 2.1 sind die Polizeiverordnungen und unter 4.2 Gast- und Schankwirtschaften sind Ansichten, Baubeschreibungen und Lagepläne der Gaststätten und teilweise auch Lebensläufe der Gastwirte im Kreis Ahaus erhalten geblieben.Die Kreisfürsorgestelle wurde schon bald nach Ausbruch des ersten Weltkrieges im Januar 1915 unter Leitung des Kreisarztes Dr. Helming gegründet und sorgte für die Unterstüzung der bedürftigen Kriegerfamilien und der Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen. (Ahauser Kreiskalender 1923, S. 113). Das Jugenamt des Kreises Ahaus wurde zum 1.4.1924 nach dem Reichsjugendwohlfahrtgesetz eingerichtet und der Kreisfürsorgstelle angegliedert, ihm wurde ein Ausschuss aus örtlichen Vertretern der Lehrerschaft und Jugendpflege zur Seite gestellt. Es kümmerte sich um die Amtsvormundschaften und die Jugendpflege. Weitere Aufgabe der Kreisfürsorgestelle war die Führung eines Kreisarbeitsnachweises und die Erwerbslosenfürsorge.Dritte Abteilung der Kreisausschussverwaltung war das Kreisbauamt Ahaus unter Leitung von Kreibaumeister Hermann Dicke von 1898 bis 1915 und von Kreis(wiesen)baumeister Wilhelm Spies von 1916 bis 1958. Die Erschließung des Landkreises mit Straßen und die Anbindung der abgelegenen Gemeinden und Bauernschaften an das überörtliche Straßennetz war die Hauptaufgabe des Kreisbauamtes. So wurde in den Jahren von 1896 bis 1913 mehr als 145 km Kreis- und Gemeindestraßen gebaut. (Theodor Hocks: Die Entwicklung der Kreis- und Gemeindestraßen im Kreis Ahaus, in: Ahauser Kreiskalender 1926, S. 67-73) Im Jahr 1925 führte der Kreis Ahaus mit als erste Straßenbauverwaltung in Westfalen die Straßenteerungen ein.Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit des Kreisbauamtes war die Melioration, d.h. die Landesverbesserung und Trockenlegung der zahlreichen Moor- und Ödlandflächen. Bestand der Kreis Ahaus 1880 noch zu 48 % aus Ödland, so waren es nach einer Statistik aus dem Jahre 1925 nur noch 5000 ha. Bei der Gründung der Bodenverbesserungsgenossenschaften wurde der Landrat regelmäßig als Kommissar bestimmt. Der Kreisbaumeister und seine Techniker sowie das preußische Meliorationsbauamt in Münster stellten die technischen Pläne auf. Die Leitung der Bauarbeiten, die häufig mit Hilfe der produktiven Erwerbslosenfürsorge oder als sogenannte Notstandsarbeit durchgeführt wurde, lag beim Kreisbauamt.Gustav Gärtner war vom 1. August 1882 bis zum 1. Dezember 1895 als erster Ahauser Landrat zugleich Leiter des staatlichen Landratsamtes und der kommunalen Kreisausschussverwaltung Ahaus. Ihm folgte Friedrich Freiherr von Schorlemer-Alst, der zum 1. Juli 1895 zunächst kommissarisch und mit Vorschlag des Kreistags Ahaus vom 19. März 1896 schließlich endgültig zum Ahauser Landrat ernannt wurde. Er schied am 3. August 1920 wegen Erreichens der Altersgrenze aus dem Amt. Nachfolger wurde Landrat Felix Sümmermann, der die Kreisverwaltung Ahaus von 1920 bis 1946 und darüber hinaus als Oberkreisdirektor bis zum 30. Juni 1955 leitete. (Christine Mildner: Männer von reifer Lebensbildung, in: "Das Beste der Städte und des platten Landes jederzeit", Borken 1995, S.335-342)Die Akten des Kreisausschusses Ahaus wurden in mehreren Ablieferungen an das Kreisarchiv Borken übergeben. Zunächst wurde ein kleinerer Teil der Akten des Kreisauschusses und Kreistags Ahaus 1980 an den Kreis Borken gegeben, der weitausgrößte Teil kam mit der räumlichen Zusammenlegung der Kreisverwaltung in das neue Kreishaus Borken 1984 über das Tiefbauamt in das Kreisarchiv Borken. Die letzten Akten wurden 1993 nach dem Verkauf des Kreishauses Ahaus und der damit verbundene Räumung der Kellerräume dem Kreisarchiv Borken übergeben.Der Bestand "Kreisausschuss Ahaus AH 02" wurde mit dem EDV-Programm "Augias-Archiv" in den Jahren 1993 bis 1995 und 2004 bis 2005 von Dipl. Archivarin (FH) Renate Volks-Kuhlmann verzeichnet und mit einem Orts-, Personen- und Sachregister versehen. Er umfaßt den Zeitraum von 1879 bis 1946. Bestandsbildner ist bis auf wenige Ausnahmen im Bereich der Personalakten (vgl. 1.5), der Polizeiverordnungen (vgl. 2.1) und der Kirchenaufsicht (vgl. 3.3) der Kreisausschuss Ahaus.Die Archivalien erhielten eine neue Archivsignatur, die vorhandenen alten Archiv- und Ablieferungsnummern sind in einer Konkordanz am Ende des Findbuchs aufgeführt. Die Klassifizierung erfolgte in enger Anlehnung an die alten Registraturordnung, ein Aktenverzeichnis ist erhalten geblieben (AH 02 - 5). Die Archivalien sind fadengeheftet und gut erhalten, eventuelle Schäden wie das Auflösen der Bindung und Wasserschäden sind angmerkt.Die Archivalien können nach der Benutzungsordnung für das Kreisarchiv Borken vom 22.09.1995 benutzt werden. Der Bestand ist zu zitieren unter "Kreisarchiv Borken, AH 02 - laufende Nummer". Zur Ergänzung ist bei allen historischen Forschungen der ca. 2000 Akten umfassende Bestand "Kreis Ahaus" mit dem Findbuch B 251 beim Staatsarchiv Münster zu benutzen.
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AH 02
- Context
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Kreisarchiv Borken (Archivtektonik) >> AMTLICHE ÜBERLIEFERUNG DES KREISES BORKEN
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23.06.2025, 8:11 AM CEST
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