Kapitel
XXXIII. Frage. In wieferne ziehet ein bey der Einlassung, in Ausehung der Deutlichkeit, begangener Fehler, die Strafe des Eingeständnisses und der Ueberführung nach sich?
- Sprache
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Deutsch
- Erschienen in
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Stiehler, Leonhard Gottlieb. - Practisches Handbuch für Richter und Advocaten, oder Darstellung streitiger Rechtsfragen und deren Beantwortung : nach den Entscheidungen der Churfürstlich-Sächsischen Landescollegien
- Förderung
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Deutsche Forschungsgemeinschaft
- Letzte Aktualisierung
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09.10.2025, 14:24 MESZ
Datenpartner
Sächsische Landesbibliothek - Staats- und Universitätsbibliothek Dresden. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Kapitel