Archivale

Bekanntmachung des königlichen Stadtkommissariats zur Fremden-Polizei.

12. Mai
Das königliche Stadtkommissariat gibt bekannt, daß "die neuesten politischen Ereignisse und sonstige Wahrnehmungen die strengsten Maßregeln bezüglich der Handhabung der Fremden-Polizei erfordern". "Hausbesitzer, Gewerbsleute und Mietgeber" erhalten darum den Befehl, innerhalb 24 Stunden die Ankunft jedes "in- und ausländischen" Fremden anzuzeigen.

Archivaliensignatur
1848

Kontext
Chr >> 19. Jahrhundert >> 1848
Bestand
Chr

Indexbegriff Sache
Stadtkommissariat
Fremden-Polizei

Laufzeit
12.5.1848

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Letzte Aktualisierung
17.06.2025, 13:31 MESZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 12.5.1848

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