Archivale
Bekanntmachung des königlichen Stadtkommissariats zur Fremden-Polizei.
12. Mai
Das königliche Stadtkommissariat gibt bekannt, daß "die neuesten politischen Ereignisse und sonstige Wahrnehmungen die strengsten Maßregeln bezüglich der Handhabung der Fremden-Polizei erfordern". "Hausbesitzer, Gewerbsleute und Mietgeber" erhalten darum den Befehl, innerhalb 24 Stunden die Ankunft jedes "in- und ausländischen" Fremden anzuzeigen.
- Archivaliensignatur
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1848
- Kontext
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Chr >> 19. Jahrhundert >> 1848
- Bestand
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Chr
- Indexbegriff Sache
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Stadtkommissariat
Fremden-Polizei
- Laufzeit
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12.5.1848
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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17.06.2025, 13:31 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Archivale
Entstanden
- 12.5.1848