Archivale

Adolf v. Limburg, Herr zu Styrum, sichert seiner Ehefrau Elisabeth v. Reichenstein für den Fall, daß das Wittum nicht frei wäre, das Schloß Styrum zu mit Bauhof, Renten sowie Gütern zu Overfeld (Overveltz) und zu Biege. Falls sein Vater stirbt, soll diese Leibzucht kraftlos sein. Falls ihr nach dem Tode des Vaters etwa Schwierigkeiten gemacht würden wegen des Hauses zu Mülheim, so soll sie auf dem Haus Styrum bleiben, bis ihr das Haus zu Mülheim übereignet wird. Dann aber soll sie Styrum und die 3 Höfe räumen. Sollte aber später zwischen ihnen Streit entstehen, so sollen sie diesen den nächsten Verwandten und Freunden zur Entscheidung geben.

Reference number
1020 / 119 A, AA, B, C
Material
A) + AA) Ausfertigung: Pergament; B) Abschrift (17. Jh.): Papier; 6 Siegel anhängend (beschädigt); Siegler: Der Aussteller, Graf Wilhelm v. Salm, Herr zu Reiffersched, Dyck und Alfter, Godert v. Honseler, Georg v. Sayn, Graf zu Wittgenstein, Dompropst und Propst zu Gereon, Ludwig v. Reichenstein, Domscholaster; Rückvermerke; C) Kurzregest
Further information
Regest / Veröffentlichung: Regest: Hulshoff/Aders II, 2 Nr. 1584

Historische Datumsangabe: Datum: ... 1493 op sent agneten daghe der hilligen junfferen

Context
Urkunden der Reichsherrschaft Styrum
Holding
1020 Urkunden der Reichsherrschaft Styrum

Date of creation
1493 Januar 21

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Last update
17.09.2025, 3:39 PM CEST

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Object type

  • Archivale

Time of origin

  • 1493 Januar 21

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