Archivale
Adolf v. Limburg, Herr zu Styrum, sichert seiner Ehefrau Elisabeth v. Reichenstein für den Fall, daß das Wittum nicht frei wäre, das Schloß Styrum zu mit Bauhof, Renten sowie Gütern zu Overfeld (Overveltz) und zu Biege. Falls sein Vater stirbt, soll diese Leibzucht kraftlos sein. Falls ihr nach dem Tode des Vaters etwa Schwierigkeiten gemacht würden wegen des Hauses zu Mülheim, so soll sie auf dem Haus Styrum bleiben, bis ihr das Haus zu Mülheim übereignet wird. Dann aber soll sie Styrum und die 3 Höfe räumen. Sollte aber später zwischen ihnen Streit entstehen, so sollen sie diesen den nächsten Verwandten und Freunden zur Entscheidung geben.
- Reference number
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1020 / 119 A, AA, B, C
- Material
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A) + AA) Ausfertigung: Pergament; B) Abschrift (17. Jh.): Papier; 6 Siegel anhängend (beschädigt); Siegler: Der Aussteller, Graf Wilhelm v. Salm, Herr zu Reiffersched, Dyck und Alfter, Godert v. Honseler, Georg v. Sayn, Graf zu Wittgenstein, Dompropst und Propst zu Gereon, Ludwig v. Reichenstein, Domscholaster; Rückvermerke; C) Kurzregest
- Further information
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Regest / Veröffentlichung: Regest: Hulshoff/Aders II, 2 Nr. 1584
Historische Datumsangabe: Datum: ... 1493 op sent agneten daghe der hilligen junfferen
- Context
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Urkunden der Reichsherrschaft Styrum
- Holding
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1020 Urkunden der Reichsherrschaft Styrum
- Date of creation
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1493 Januar 21
- Other object pages
- Delivered via
- Last update
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17.09.2025, 3:39 PM CEST
Data provider
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Object type
- Archivale
Time of origin
- 1493 Januar 21